fahrradreparatur in einer garagestock.adobe.com © rh2010

Sofern der Vermieter zustimmt, muss eine Garage nicht zwingend (nur) ein Unterbringungsort für Fahrzeuge und deren spezifisches Zubehör sein. Aufgrund ihrer Architektur ist sie unter anderem eine hervorragende Ausgangsbasis für eine Heimwerker-Werkstatt. Allerdings ist die Zustimmung des Besitzers nur der erste von vielen Schritten, die notwendig sind, bevor eine Garage tatsächlich als taugliche Hobbywerkstatt genutzt werden kann. Zudem kann es nötig werden, für die dabei nötigen Arbeiten ebenfalls immer wieder die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.

Konflikte mit dem Vermieter sind ärgerlich, manchmal aber leider nicht zu vermeiden. Wichtig ist es vor allem, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und diese wahren. Das Mieterrecht ist vergleichsweise komplex und nur die wenigsten kennen sich in diesem Bereich aus. Informationen und ein kühler Kopf haben oberste Priorität, wenn es darum geht, die Rechte als Mieter durchzusetzen.

Urteile

Bilder im Treppenhaus kann der Vermieter untersagen

Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt im Treppenhaus Bilder aufzuhängen. Laut Amtsgericht Köln stellt dies eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten dar. Auf Verlangen des Mieters sind die Bilder zu entfernen (AG Köln, Urteil v. 15.7.2011, 220 C 27/11).