Grillen, Umbauten, Lärm, Haustiere und störende Bepflanzungen. Die Balkonnutzung führt regelmäßig zu Unstimmigkeiten. Zwar gehört der Balkon zur Mietsache und damit zum Herrschaftsbereich des Mieters, doch nicht alles was dem Mieter gefällt, gefällt auch den Nachbarn oder dem Vermieter.

Kernstück des Gewaltschutzgesetzes ist die Regelung zur Wohnungsüberlassung. Führen Täter/Täterin und Opfer einer Gewalttat einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt, so kann die verletzte Person die Wohnung zumindest für eine gewisse Zeit allein nutzen, auch wenn sie z. B. gar keinen Mietvertrag hat. Hat der Täter/die Täterin den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit des Opfers verletzt, so besteht dieser Anspruch ohne weitere Voraussetzungen. Hat der Täter/die Täterin lediglich mit einer solchen Verletzung gedroht, muss allerdings dargelegt werden, dass die Wohnungsüberlassung erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Musizieren in Wohnungen führt oft zu Spannungen unter den Mietparteien. Doch nicht jedes Geräusch, das stört, ist deshalb auch gleich verboten. Selbst schlechte Hausmusikanten dürfen ihrem Talent nachgehen. Schon der Bundesgerichtshof stellte fest, dass Hausmusik nicht mehr stört als Fernsehen und Radio (BGH Az. V ZB 11/98). Einschränkungen in der Musizierzeit sind möglich, ein generelles Spielverbot im Mietvertrag ist unzulässig (OLG Hamm, Az. 15 W 122/80).

Die Benutzungsordnung für den Gemeinschaftsgarten einer Wohnanlage in Berlin sorgte für Streit zwischen Mietern und Vermieter. Die Mietrichter des Landgerichts Berlin mussten sich mit den als "kleinlich" bezeichneten Regelungen beschäftigen und zwischen beiden Parteien vermitteln.

Der Fall: Den Bewohnern eines Mietshauses gefiel es nicht besonders gut, was sich der Eigentümer da hatte einfallen lassen.

Winterdienst und Kostentragung

Durch einen Blick in den Mietvertrag, die Hausordnung oder die Abrechnung kann der Mieter prüfen, ob er im Winter a) zu Schneeschaufel und Besen greifen muss und b) über die Betriebskostenabrechnung zahlen muss. Denn, wurde nichts zur Betreibskostentragung vereinbart, sieht es gut aus und sie sind zumindest nicht für die Bezahlung zuständig.

Betriebskosten wurden vereinbart, da steht aber nichts zum Winterdienst

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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