Wartung und Dichtigkeitsprüfung der Heizungsanlage sind umlagefähig

Die Wartungskosten der Heizungsanlage (Zentralheizung oder Etagenheizung) sind umlagefähige Kosten. Die Wartungskosten beinhalten:

  • die Einstellung der Feuerungseinrichtungen,
  • die Überprüfung der zentralen regelungsrechnischen Einrichtungen und
  • die Reinigung und Einstellung des Brenners einschließlich neuer Dichtungen, Filter und Zerstäuberdüsen,
  • Probeläufe,
  • Messungen der Abgaswerte und der Abgastemperaturen,
  • Kontrolle und Nachfüllen des Wasserstandes.

OLG Düsseldorf vom 08.06.2000 U 94/99, NZM 2000, 762

Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung nach § 10 Abs. 3 EnEV gehören zu den umlagefähigen Heizkosten (AG Bad Wildungen vom 20.06.2003, C 66/03, WuM 2004, 669).

Urteile

Wie Phönix aus der Asche

Taucht nach der Zwangsversteigerung wie aus dem Nichts ein Mietvertrag auf, der einem Angehörigen des insolventen Alteigentümers ein lebenslanges Wohnrecht sichert, so ist das Zustandekommen STRENG zu prüfen, befand der Bundesgerichtshof (VIII ZR 297/12). Hier liegt der Verdacht eines fingierten Vertrages nahe, welcher der Familie trotz Versteigerung den Besitz erhalten soll. Einem solchen Verdacht muss nachgegangen werden.