Rechtsschutz, die Lebensversicherung des Vermieters

Sie sind nicht von Haus aus Millionär? Die Finanzierung der Immobilie ist eng gestrickt? Dann sollten Sie als Vermieter über eine Rechtschutzversicherung nachdenken. Egal ob Mieterhöhung, Mietminderung oder Kündigung, ein Rechtsstreit geht ins Geld. Deshalb scheuen viele Vermieter den Gang vor Gericht, denn nicht versichert heißt: Sie schießen als Eigentümer erst einmal alle Kosten vor. Und glauben Sie nicht, dass Ihnen das Amtsgericht hilft an Ihr Geld zu kommen, wenn Sie den Prozess gewonnen haben. In einem Zivilprozess müssen Sie selbst schauen, dass der Mieter zahlt.

Beispiel Kündigung

Nehmen wir doch einmal einen typischen Prozess aus unserer Verwalterpraxis. Herr F. und Frau B. aus Bergisch Gladbach entpuppten sich als äußerst unangenehme Mieter. Sie und ihre Freunde feierten bis spät in die Nacht, randalierten im Haus und beleidigten die Nachbarn. Kurzum, die Polizei war Dauergast in der Liegenschaft. Im Auftrag des Eigentümers kündigten wir die Wohnung fristlos, hilfweise ordentlich und da die Mieter nicht auszogen übernahm der Rechtsanwalt die weitere Bearbeitung. Die Räumungsklage war erfolgreich, sämtliche Kosten des Verfahrens waren von der Beklagtenseite zu tragen.

In diesem Fall bemaß sich der Streitwert nach der Jahresnettokaltmiete. Macht bei 450 Euro Kaltmiete einen Streitwert von 5.400 Euro. Von diesem Betrag rechnen sich alle weiteren Gebühren und Honorare. Und das schickte uns dann der  Rechtsanwalt:

 

1,3 Verfahrensgebühr 460,20 Euro
0,5 Termingebühr 177,00 Euro
Auslagenpauschale 20,00 Euro
Zwischensumme 657,20 Euro
19% MwSt. 124,87 Euro
verauslagte Gerichtskosten 495,00 Euro
Gesamtsumme 1.277,07 Euro
./. gezahlte Gerichtskosten 495,00 Euro
Restbetrag 782,07 Euro

 

Ehe Sie sich versehen, sind Sie also bei 1.277,07 Euro Brutto gelandet. Die Gerichtsgebühren von 495,00 Euro mussten vorab gezahlt werden, die Rechnung über die restlichen 782,07 Euro schickt der Rechtsanwalt nach dem Prozess. Und in diesem Fall hatten wir noch Glück, die Mieter haben die Wohnung nach dem Urteil auch wirklich geräumt und herausgegeben, die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher war nicht notwendig. Sollte dies der Fall sein, können Sie noch einmal eine vierstellige Summe hinzuaddieren.

Für viele Vermieter geht der Ärger nach dem Prozess erst richtig los! Sie möchten sich das Geld von Ihrem Ex-Mieter wiederholen und wollen den Gerichtsvollzieher vorschicken? Haben Sie die neue Adresse Ihres Mieters und stimmt die auch? Die Fälle häufen sich, in denen sich die Mieter beim Einwohnermeldeamt nicht ab- oder anmelden oder eine falsche Anschrift angeben. Sie verschwinden einfach von der Bildfläche! Da kann Ihnen dann auch der Gerichtsvollzieher nicht wirklich weiterhelfen. Sie werden in solchen Fällen viel Zeit, Geduld und detektivischen Spürsinn benötigen, um an die neue Anschrift zu kommen. Und selbst wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner antrifft, heißt das noch lange nicht, das er zahlen kann.

Die Rechtschutzversicherung hat in der Betriebskostenabrechnung nichts zu suchen, als Vermieter können Sie die Versicherung jedoch bei Ihrer Steuererklärung als Ausgabe ansetzen.

Urteile

Unberechtigte Eigenbedarfskündigung: Der Mieter ist in der Beweispflicht!

Vermieter und Mieter wohnten in gleichen Haus - der Vermieter in der Souterrainwohnung, der Mieter in der Erdgeschoßwohnung. Im Dezember 1998 kündigte der Vermieter das bestehende Mietverhältnis zum 31. Dezember 1999 mit der Begründung, er wolle "in die größere, hellere und trockenere Wohnung im Erdgeschoß einziehen". Die Mieter räumten die Wohnung und mieteten eine andere Wohnung zu einem höheren Mietzins. In der folgenden Zeit nahm der Vermieter in der Erdgeschoßwohnung Sanierungsarbeiten vor, die sich bis in das Jahr 2002 hinzogen. Nachdem er geheiratet hatte, vermietete er die Erdgeschoßwohnung Mitte des Jahres 2002 anderweitig. Er lebt mit seiner Ehefrau in der durch Umbau ebenfalls vergrößerten Souterrainwohnung.

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