Zur finanziellen Lage gelogen? Kündigung droht!

Wer eine Wohnung mieten will, darf dem Vermieter keine vollkommen falschen Angaben über seine finanzielle Lage in der Selbstauskunft machen. Denn kommt ein Mietvertrag nur deshalb zustande, weil der Vermieter aufgrund falscher Angaben glaubt, sein Mieter sei solvent, kann er die Räumung der Wohnung verlangen. Dies entschied das Amtsgericht Leer (Az.: 70 C 1237/08). Der Mietvertrag ist in solch einem Fall wegen arglistiger Täuschung nichtig.

Im verhandelten Fall gab der Mieter vor Vertragsunterzeichnung an, er sei beruflich als Disponent bei einem Anzeigenblatt im Bereich Logistik und außerdem als Selbständiger in der Computerbranche tätig. Später stellte sich jedoch heraus, dass der Mieter einen Offenbarungseid geleistet hatte und zudem Hartz IV-Empfänger war. Nur nebenbei war er als Zeitungsausträger tätig. Seine angebliche Selbständigkeit in der EDV-Branche beschränkte sich darauf, dass er gelegentlich Computer reparierte. Als der Vermieter davon erfuhr, focht er den Mietvertrag an – und bekam vor Gericht auch Recht. Denn wer eine zukünftig fällig werdende Verpflichtung eingeht, muss wirtschaftliche Schwierigkeiten von sich aus offenbaren. Dazu gehöre insbesondere, eine eidesstattliche Versicherung anzugeben.

Amtsgericht Leer, Az.: 70 C 1237/08

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Urteile

Einbau eines Fahrstuhls = Mieterhöhung? Nicht immer!

Nicht immer! In der Regel ist der Einbau eines Fahrstuhls in einem Wohnhaus ein klarer Fall von Gebrauchswerterhöhung und rechtfertigt somit eine Modernisierungsmieterhöhung. In einem Fall, der vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, jedoch nicht. Hier bekam die klagende Mieterin Recht und die Erhöhungsbeträge mussten von der Vermieterin erstattet werden.

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