Wartung und Dichtigkeitsprüfung der Heizungsanlage sind umlagefähig

Die Wartungskosten der Heizungsanlage (Zentralheizung oder Etagenheizung) sind umlagefähige Kosten. Die Wartungskosten beinhalten:

  • die Einstellung der Feuerungseinrichtungen,
  • die Überprüfung der zentralen regelungsrechnischen Einrichtungen und
  • die Reinigung und Einstellung des Brenners einschließlich neuer Dichtungen, Filter und Zerstäuberdüsen,
  • Probeläufe,
  • Messungen der Abgaswerte und der Abgastemperaturen,
  • Kontrolle und Nachfüllen des Wasserstandes.

OLG Düsseldorf vom 08.06.2000 U 94/99, NZM 2000, 762

Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung nach § 10 Abs. 3 EnEV gehören zu den umlagefähigen Heizkosten (AG Bad Wildungen vom 20.06.2003, C 66/03, WuM 2004, 669).

betriebskostenverordnung aktuelle fassung

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Urteile

Vermieter durfte Ausgaben für die Müllpolizei nicht umlegen

Ein Vermieter im Raum Tübingen ärgerte sich darüber, dass in seinem Haus die Abfälle immer wieder durcheinander geworfen wurden und nicht nach Sorten getrennt in der richtigen Tonne landeten. Er engagierte für ein halbes Jahr eine Firma, die die Container kontrollierte und die Mülltrennung organisierte.

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