Wartung und Dichtigkeitsprüfung der Heizungsanlage sind umlagefähig

Die Wartungskosten der Heizungsanlage (Zentralheizung oder Etagenheizung) sind umlagefähige Kosten. Die Wartungskosten beinhalten:

  • die Einstellung der Feuerungseinrichtungen,
  • die Überprüfung der zentralen regelungsrechnischen Einrichtungen und
  • die Reinigung und Einstellung des Brenners einschließlich neuer Dichtungen, Filter und Zerstäuberdüsen,
  • Probeläufe,
  • Messungen der Abgaswerte und der Abgastemperaturen,
  • Kontrolle und Nachfüllen des Wasserstandes.

OLG Düsseldorf vom 08.06.2000 U 94/99, NZM 2000, 762

Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung nach § 10 Abs. 3 EnEV gehören zu den umlagefähigen Heizkosten (AG Bad Wildungen vom 20.06.2003, C 66/03, WuM 2004, 669).

betriebskostenverordnung aktuelle fassung

PRÜFEN SIE DIE BELEGE ZUR ABRECHNUNG?

Urteile

Parkett: Abschleifen und versiegeln muss der Mieter nicht!

Bei Auszug sollte der Mieter den Parkettboden abschleifen und neu versiegeln lassen, einen teilweisen Einbehalt der Kaution wegen diverser Kratzer behielt sich der Vermieter auch noch vor. Eine happige Liste, gegen die der Mieter vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorging. Richtig so, urteilten die Richter! Abschleifen und Versiegeln stellen Instandhaltungsmaßnahmen dar, hierfür ist der Vermieter zuständig!

OLG Düsseldorf, I-10 46/03

Wohnungsabnahme: Schäden am Bodenbelag