Die Wartungskosten der Heizungsanlage (Zentralheizung oder Etagenheizung) sind umlagefähige Kosten. Die Wartungskosten beinhalten:
- die Einstellung der Feuerungseinrichtungen,
- die Überprüfung der zentralen regelungsrechnischen Einrichtungen und
- die Reinigung und Einstellung des Brenners einschließlich neuer Dichtungen, Filter und Zerstäuberdüsen,
- Probeläufe,
- Messungen der Abgaswerte und der Abgastemperaturen,
- Kontrolle und Nachfüllen des Wasserstandes.
OLG Düsseldorf vom 08.06.2000 U 94/99, NZM 2000, 762
Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung nach § 10 Abs. 3 EnEV gehören zu den umlagefähigen Heizkosten (AG Bad Wildungen vom 20.06.2003, C 66/03, WuM 2004, 669).