Betriebskostenvorauszahlung | Rückforderung nach Auszug

  • Ein Mieter kann bei beendetem Mietverhältnis die Vorauszahlungen, über die der Vermieter nicht fristgemäß abgerechnet hat, zurückverlangen (BGH 9. März 2005 - VIII ZR 57/04).
  • Bei einem bestehenden Mietverhältniss hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen, wenn der Vermieter die abgelaufene Periode nicht fristgerecht abrechnet (BGH ZMR 1984).
  • Der Mieter kann bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur geltend machen, wenn er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen (BGH, Urteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 315/11).
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Urteile

Adventskranz darf an die Wohnungstür

Mieter dürfen grundsätzlich einen Adventskranz an ihrer Wohnungstür anbringen. Das gelte auch, wenn der Flurschmuck besonders bunt ist. Laut Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, sei das Schmücken von Türen mit einem Kranz Ausdruck einer alten Weihnachtstradition und muss toleriert werden. In dem konkreten Fall wollte ein Vermieter einem Mieter verbieten, einen bunten Kranz an der Außenseite der Tür anzubringen, LG Düsseldorf, Az. 25 T 500/89.