Heizkostenabrechnung | defekte Messgeräte

Kann der gemessene Verbrauch an einem Heizkörper aus physikalischen Gründen nicht zutreffen, darf der Wert nicht in die Heizkostenabrechnung übernommen werden.

Kann die Messung nicht nachgeholt werden, ist nach § 9a Abs. 1 HeizkostenV vorzugehen:

  1. Der Verbrauch muss auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum ermittelt werden.
  2. Ist auf diese Weise eine Verbrauchsermittlung nicht möglich ist (z.B. mangels geeigneter Vergleichsdaten), bleibt nur eine verbrauchsunabhängige Abrechnung (etwa nach Wohnfläche), wobei eine Kürzung von 15 % gemäß § 12 HeizkostenV vorzunehmen wäre (BGH, Beschluss v. 5.3.2013, VIII ZR 310/12).
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Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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