Wirtschaftlichkeit | Heizöl muss nicht das billigste sein

Vermieter verstossen nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn sie das Heizöl nicht zu dem bestmöglichen Preis einkaufen, auch andere Faktoren spielen eine Rolle.

Vor das Landgericht Berlin begab sich ein Mieter, als sich herausstellte, dass der Vermieter Heizöl 6% über dem am Kauftag bestmöglichen Preis gekauft hatte. Er verweigerte die Heizkostennachzahlung.

Die Berliner Richter entschieden, dass ein Vermieter die umlegbaren Leistungen prinzipiell nicht zum günstigsten Preis einkaufen muss, da der Preis alleine nicht ausschlaggebend sein kann. Erforderlich ist jedoch, dass der Eigentümer seine Kaufentscheidung begründen kann. Hier kommen Referenzen, Zahlungs- oder Lieferbedingungen hinzu, die den Ausschlag für einen teureren Anbieter geben können.

LG Berlin, Urteil vom 30. Juli 2014, Az. 65 S 12/14

betriebskostenverordnung aktuelle fassung

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

Weiterlesen ...

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

betriebskostenabrechnung 1 336 280

amazon buero 336x280