Eigenbedarf: Vermieter muss vorhandene Vergleichswohnung anbieten

Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarf, so hat er dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine ihm zu diesem Zeitpunkt im Haus oder in der Wohnanlage zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Kommt der Vermieter dieser Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam.

BGH, Urteil vom 9. Juli 2003, Az. VIII ZR 311/02

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