Derartiges kenne ich noch aus meiner ersten Studentenbude. Die Aktion "mal schnell ein Rollo über dem Fenster anbringen" endete damit, dass nach dem ersten Bohrloch der halbe Wandputz auf dem Boden lag. So ähnlich erging es einem Berliner Mieter, der in seiner Küche Hängeschränke anbringen wollte, die Schränke kamen ihm leider wieder entgegen. Den Vermieter kümmerte es nicht und so musste das LG Berlin sich mit der Sache beschäftigen.
Fazit: Auch in einem Altbau kann ein Mieter erwarten, dass er Hängeschränke an den Küchenwänden anbringen kann. Allerdings müssen nicht alle Küchenwände derart stabil und damit hängeschranktauglich sein.
LG Berlin, Urteil vom 24.02.2015, Az. 67 S 355/14