Darf ein Vermieter sich bei strittigen Forderungen aus der Kaution bedienen?

Nein, ein Vermieter ist nicht berechtigt die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen streitiger Forderungen in Anspruch zu nehmen und den Mieter aufzufordern, die Kaution bis auf die vereinbarte Höhe wieder aufzufüllen. Dahin lautende Zusatzvereinbarungen im Mietvertrag sind unwirksam.

| BGH, VIII ZR 234/13

Die wichtigsten Regelungen zu Mietkaution

aktuelle Urteile

Wiesenhähnchen und ein Maß Bier sind umlegbare Betriebskosten

Es muss wohl ein Preusse gewesen sein, der in seiner Betriebskostenabrechnung über Kosten für ein halbes Wiesenhähnchen und eine Maß Bier auf dem Oktoberfest stolperte. Diesen Gutschein über einen Gesamtwert von 15,10 Euro hatte die Vermieterin dem Hausmeister der Anlage geschenkt und in der Abrechnung als anzusetzende Nebenkosten auf die Mieter umgelegt. Der gute Mann weigerte sich zu zahlen und der Streit endete vor dem Amtgericht München.

Weiterlesen ...

Buch - Die Eigentumswohnung als Kapitalanlage

Citare

amazon buero 336x280