Nein, ein Vermieter ist nicht berechtigt die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen streitiger Forderungen in Anspruch zu nehmen und den Mieter aufzufordern, die Kaution bis auf die vereinbarte Höhe wieder aufzufüllen. Dahin lautende Zusatzvereinbarungen im Mietvertrag sind unwirksam.
| BGH, VIII ZR 234/13