Mietminderung möglich bei Verwahrlosung der Nachbarwohnung

Ihr Nachbar hortet den Müll in seiner Wohnung, der Hund wird auch nicht Gassi geführt? Es stinkt also zum Himmel im Haus und der Vermieter rührt sich nicht? Dann können sie die Miete mindern. So entschied es das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (213 C 94/10), als sich der Vermieter gegen die 10%ige Mietminderung seiner Mieter erfolglos zu wehren versuchte.

Einen echten Stinker hatten auch die Nachbarn einer Wetzlarer Mietergemeinschaft zu erdulden. Die Besuche der eigenen Dusche waren selten, die Wohnung wurde kaum gelüftet und der Zigarettenqualm waberte durch das Haus. Kurzerhand drohten sie dem Vermieter mit Kündigung oder Mietminderung, wenn er nicht reagiert. Und das tat der Mann, er schickte eine Abmahnung und kündigte dem Mieter. Zu Recht urteilten die Richter. Die erheblichen Geruchsbelästigungen haben den Hausfrieden erheblich gestört (AG Wetzlar, 38 C 1389/12-38).

 


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Eine unwirksame Eigenbedarfskündigung muss der Mieter erkennen

Der Fall: Ohne Begründung kündigte der Vermieter seinem Mieter die Wohnung wegen Eigenbedarf. Der eingeschaltete Rechtsanwalt wies auf diesen formalen Mangel hin, die Kündigung hatte sich damit erledigt. Die Kosten des Rechtsanwalts wollte der Mieter im Wege eines Schadenersatzanspruchs (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB) vom Vermieter erstattet bekommen. Doch damit biss er auch vor dem Bundesgerichtshof auf Granit.

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