Mietminderung möglich bei Verwahrlosung der Nachbarwohnung

Ihr Nachbar hortet den Müll in seiner Wohnung, der Hund wird auch nicht Gassi geführt? Es stinkt also zum Himmel im Haus und der Vermieter rührt sich nicht? Dann können sie die Miete mindern. So entschied es das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (213 C 94/10), als sich der Vermieter gegen die 10%ige Mietminderung seiner Mieter erfolglos zu wehren versuchte.

Einen echten Stinker hatten auch die Nachbarn einer Wetzlarer Mietergemeinschaft zu erdulden. Die Besuche der eigenen Dusche waren selten, die Wohnung wurde kaum gelüftet und der Zigarettenqualm waberte durch das Haus. Kurzerhand drohten sie dem Vermieter mit Kündigung oder Mietminderung, wenn er nicht reagiert. Und das tat der Mann, er schickte eine Abmahnung und kündigte dem Mieter. Zu Recht urteilten die Richter. Die erheblichen Geruchsbelästigungen haben den Hausfrieden erheblich gestört (AG Wetzlar, 38 C 1389/12-38).

 

aktuelle Urteile

Immobiliengutachten bei Scheidung steuerlich nicht absetzbar

Im Zuge eines Scheidungsverfahrens beauftragte ein Partner einen Gutachter mit der Wertermittlung einer Immobilie, die Kosten wollte er von der Steuer absetzen. Beim hessischen Finanzgericht biß er damit auf Granit (13 K 985/13). Der andere Partner hat nur Anspruch auf Vorlage der nötigen Unterlagen zur Wertermittlung, sodass Gutachterkosten nicht zwangsläufig anfallen.

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