Mietminderung möglich bei Verwahrlosung der Nachbarwohnung

Ihr Nachbar hortet den Müll in seiner Wohnung, der Hund wird auch nicht Gassi geführt? Es stinkt also zum Himmel im Haus und der Vermieter rührt sich nicht? Dann können sie die Miete mindern. So entschied es das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (213 C 94/10), als sich der Vermieter gegen die 10%ige Mietminderung seiner Mieter erfolglos zu wehren versuchte.

Einen echten Stinker hatten auch die Nachbarn einer Wetzlarer Mietergemeinschaft zu erdulden. Die Besuche der eigenen Dusche waren selten, die Wohnung wurde kaum gelüftet und der Zigarettenqualm waberte durch das Haus. Kurzerhand drohten sie dem Vermieter mit Kündigung oder Mietminderung, wenn er nicht reagiert. Und das tat der Mann, er schickte eine Abmahnung und kündigte dem Mieter. Zu Recht urteilten die Richter. Die erheblichen Geruchsbelästigungen haben den Hausfrieden erheblich gestört (AG Wetzlar, 38 C 1389/12-38).

 

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Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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