Parkett: Abschleifen und versiegeln muss der Mieter nicht!

Bei Auszug sollte der Mieter den Parkettboden abschleifen und neu versiegeln lassen, einen teilweisen Einbehalt der Kaution wegen diverser Kratzer behielt sich der Vermieter auch noch vor. Eine happige Liste, gegen die der Mieter vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorging. Richtig so, urteilten die Richter! Abschleifen und Versiegeln stellen Instandhaltungsmaßnahmen dar, hierfür ist der Vermieter zuständig!

OLG Düsseldorf, I-10 46/03

Wohnungsabnahme: Schäden am Bodenbelag

PRÜFEN SIE DIE BELEGE ZUR ABRECHNUNG?

Urteile

Darf ein Vermieter sich bei strittigen Forderungen aus der Kaution bedienen?

Nein, ein Vermieter ist nicht berechtigt die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen streitiger Forderungen in Anspruch zu nehmen und den Mieter aufzufordern, die Kaution bis auf die vereinbarte Höhe wieder aufzufüllen. Dahin lautende Zusatzvereinbarungen im Mietvertrag sind unwirksam.

| BGH, VIII ZR 234/13

Die wichtigsten Regelungen zu Mietkaution