Parkett: Abschleifen und versiegeln muss der Mieter nicht!

Bei Auszug sollte der Mieter den Parkettboden abschleifen und neu versiegeln lassen, einen teilweisen Einbehalt der Kaution wegen diverser Kratzer behielt sich der Vermieter auch noch vor. Eine happige Liste, gegen die der Mieter vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorging. Richtig so, urteilten die Richter! Abschleifen und Versiegeln stellen Instandhaltungsmaßnahmen dar, hierfür ist der Vermieter zuständig!

OLG Düsseldorf, I-10 46/03

Wohnungsabnahme: Schäden am Bodenbelag


Amazon Anzeige

das vorsorgeset

betriebskostenverordnung aktuelle fassung

Amazon Anzeige

abc der mietnebenkosten

aktuelle Urteile

Der luxuriöse Hausmeisterdienst hat in der Abrechnung nichts zu suchen

Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ist zu beachten!

Da staunten die Bewohner eines Kölner Mietshauses nicht schlecht. Für die Hausmeisterdienste der Firma Q wurden im Jahr 2005 9.000,00 Euro abgerechnet. Ein paar Jahre vorher wurden die Dienste noch von dieser Firma für die Hälfte der Kosten durchgeführt. Die Mieter weigerten sich die stattliche Summe zu zahlen - man traf sich vor dem Amtsgericht Köln wieder. Der Richter sah sich das Vertragswerk an und kam zu dem Ergebnis, dass hier ein Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz vorliegt mit der Folge, dass die Position aus der Abrechnung herauszunehmen ist.

Weiterlesen ...

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

betriebskostenabrechnung 1 336 280

amazon buero 336x280