Parkett: Abschleifen und versiegeln muss der Mieter nicht!

Bei Auszug sollte der Mieter den Parkettboden abschleifen und neu versiegeln lassen, einen teilweisen Einbehalt der Kaution wegen diverser Kratzer behielt sich der Vermieter auch noch vor. Eine happige Liste, gegen die der Mieter vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorging. Richtig so, urteilten die Richter! Abschleifen und Versiegeln stellen Instandhaltungsmaßnahmen dar, hierfür ist der Vermieter zuständig!

OLG Düsseldorf, I-10 46/03

Wohnungsabnahme: Schäden am Bodenbelag

aktuelle Urteile

Vermieter durfte Ausgaben für die Müllpolizei nicht umlegen

Ein Vermieter im Raum Tübingen ärgerte sich darüber, dass in seinem Haus die Abfälle immer wieder durcheinander geworfen wurden und nicht nach Sorten getrennt in der richtigen Tonne landeten. Er engagierte für ein halbes Jahr eine Firma, die die Container kontrollierte und die Mülltrennung organisierte.

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