Parkett, keine Mietminderung bei leichten Schäden

Wohl aufgrund von Feuchtigkeit hatte sich ein schmaler Streifen des makellosen Parketts vor der Balkontür dunkel verfärbt. Als der Vermieter sich weigerte den Schaden beheben zu lassen, kürzte der Mieter die Mietzahlung um 5%. Vor dem Münchener Amtsgericht (474 C 2793/12) hatte er damit keinen Erfolg. Kleinteilige Holzverfärbungen sind hinzunehmen und stellen keinen Grund für eine Mietminderung dar.

 


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Stellplatz zu klein? Pech gehabt, Mietvertrag ist gültig

Es muss nicht gleich ein amerikanischer Hummer sein, um hierzulande Parkplatzprobleme zu bekommen. Auch Luxus-SUVs heimischer Provenienz erweisen sich bisweilen wegen ihrer Größe als kaum kompatibel mit durchschnittlichen Stellplätzen. Dies musste der Eigner eines solchen Gefährts erfahren, ein paar Tage, nachdem er einen Tiefgaragenstellplatz für 115 Euro im Monat anmietete. Dumm nur: Der Mietvertrag war für ein ganzes Jahr abgeschlossen. 

Aus dem Mietvertrag wollte ihn der Parkplatzvermieter auch partout nicht vorzeitig entlassen. Deshalb zog der PKW-Halter vor Gericht und bekam von den Richtern des Amtsgerichts München eine Abfuhr (Az.: 423 C 11099/07).

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