Mülltonnen? Nicht vor meinem Schlafzimmerfenster!

Einem Erdgeschoßmieter stank es gewaltig, als sein Vermieter begann die Mülltonnen bereits am Abend vor der Leerung an die Straße zu stellen, nur fünf Meter von seinem Schlafzimmerfenster entfernt. Er zog vor Gericht und verlor den Prozess. Das Amtsgericht Köln (205 C 397/89) belehrte ihn, dass es durchaus üblich sei, Mülltonnen schon am Abend vorher an die Straße zu stellen. Hier zeige sich das "Lebensrisiko" von Parterrebewohnern.

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Urteile

Kann ich meine Zustimmung zu einer Mieterhöhung widerrufen?

Der BGH stellte fest, dass die erklärte Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 1, § 558a Abs. 1 BGB) vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen (§ 312 Abs. 4 Satz 1 BGB) nicht erfasst ist und dem Mieter ein dahingehendes Widerrufsrecht nicht zusteht.

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