Keine Kündigung für jahrelange Zuspätzahler

Nimmt es ein Eigentümer jahrelang hin, dass sein Mieter die Miete erst zur Mitte des Monats zahlt, kann er dem Mieter deswegen nicht fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn er zuvor eine Abmahnung geschickt hat.

BGH, ZR 191/10

Lesetipp: Die fristlose Kündigung des Mietvertrages


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Modernisierung? Der Vermieter muss sich an die Regeln halten!

Modernisierung und Sanierung eines Hauses sind für die Bewohner lästig – selbst dann, wenn sich die Wohnungen anschließend in einem besseren Zustand befinden. Deswegen erlegt das Gesetz den Eigentümern auf, ihre Mieter bei größeren Arbeiten drei Monate vorher über die Modernisierung zu informieren. Kann diese Vorwarnfrist mit einem speziellen Passus im Mietvertrag außer Kraft gesetzt werden? Damit musste sich das Landgericht Berlin befassen.

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Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

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