Nimmt es ein Eigentümer jahrelang hin, dass sein Mieter die Miete erst zur Mitte des Monats zahlt, kann er dem Mieter deswegen nicht fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn er zuvor eine Abmahnung geschickt hat.
BGH, ZR 191/10
Nimmt es ein Eigentümer jahrelang hin, dass sein Mieter die Miete erst zur Mitte des Monats zahlt, kann er dem Mieter deswegen nicht fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn er zuvor eine Abmahnung geschickt hat.
BGH, ZR 191/10
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 3. September 2015 VI R 18/14 entschieden, dass Aufwendungen für ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des "Betreuten Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, als haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die Einkommensteuer ermäßigen können.
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