Keine Kündigung für jahrelange Zuspätzahler

Nimmt es ein Eigentümer jahrelang hin, dass sein Mieter die Miete erst zur Mitte des Monats zahlt, kann er dem Mieter deswegen nicht fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn er zuvor eine Abmahnung geschickt hat.

BGH, ZR 191/10

Lesetipp: Die fristlose Kündigung des Mietvertrages

betriebskostenverordnung aktuelle fassung

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Urteile

Mietminderung möglich bei Verwahrlosung der Nachbarwohnung

Ihr Nachbar hortet den Müll in seiner Wohnung, der Hund wird auch nicht Gassi geführt? Es stinkt also zum Himmel im Haus und der Vermieter rührt sich nicht? Dann können sie die Miete mindern. So entschied es das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (213 C 94/10), als sich der Vermieter gegen die 10%ige Mietminderung seiner Mieter erfolglos zu wehren versuchte.

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