Wie Phönix aus der Asche

Taucht nach der Zwangsversteigerung wie aus dem Nichts ein Mietvertrag auf, der einem Angehörigen des insolventen Alteigentümers ein lebenslanges Wohnrecht sichert, so ist das Zustandekommen STRENG zu prüfen, befand der Bundesgerichtshof (VIII ZR 297/12). Hier liegt der Verdacht eines fingierten Vertrages nahe, welcher der Familie trotz Versteigerung den Besitz erhalten soll. Einem solchen Verdacht muss nachgegangen werden.

betriebskostenverordnung aktuelle fassung

PRÜFEN SIE DIE BELEGE ZUR ABRECHNUNG?

Urteile

Parkett: Abschleifen und versiegeln muss der Mieter nicht!

Bei Auszug sollte der Mieter den Parkettboden abschleifen und neu versiegeln lassen, einen teilweisen Einbehalt der Kaution wegen diverser Kratzer behielt sich der Vermieter auch noch vor. Eine happige Liste, gegen die der Mieter vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorging. Richtig so, urteilten die Richter! Abschleifen und Versiegeln stellen Instandhaltungsmaßnahmen dar, hierfür ist der Vermieter zuständig!

OLG Düsseldorf, I-10 46/03

Wohnungsabnahme: Schäden am Bodenbelag