Wie Phönix aus der Asche

Taucht nach der Zwangsversteigerung wie aus dem Nichts ein Mietvertrag auf, der einem Angehörigen des insolventen Alteigentümers ein lebenslanges Wohnrecht sichert, so ist das Zustandekommen STRENG zu prüfen, befand der Bundesgerichtshof (VIII ZR 297/12). Hier liegt der Verdacht eines fingierten Vertrages nahe, welcher der Familie trotz Versteigerung den Besitz erhalten soll. Einem solchen Verdacht muss nachgegangen werden.

PRÜFEN SIE DIE BELEGE ZUR ABRECHNUNG?

Urteile

Müssen Betriebskosten eines Gebäudes mit Wohn- und Gewerbeeinheiten getrennt abgerechnet werden?

Nein sagt der Bundesgerichtshof! Bei der Abrechnung über Betriebskosten kann, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, auf eine getrennte Abrechnung verzichtet werden, wenn sie hinsichtlich aller oder einzelner Betriebskostenarten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen.

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