Zahlungsverzug des mietenden Rechtsanwalts

Wer seinen Dauerauftrag zur Mietzahlung zu spät ausführen lässt, sollte aufpassen, dies gilt besonders für Rechtsanwälte. Die Mietzahlungen des Mannes ging nicht wie vertraglich vereinbart bis zum dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters ein, sondern immer erst einige Tage später. Trotz wiederholter Aufforderung zur pünktlichen Zahlung, hielt er es nicht für notwendig, seinen Dauerauftrag zu ändern. Das sollte sich rächen, der Vermieter kündigte fristlos, hilfsweise ordentlich und kam damit durch. Die Richter beschieden dem Kollegen, dass die Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen infolge nicht rechtzeitig ausgeführter Daueraufträge rechtens ist. Ein von Berufs wegen rechtserfahrener Mieter muss für den pünktlichen Zahlungseingang Sorge tragen.

BGH | VIII ZR 301/10

aktuelle Urteile

Soll und Ist vertauscht, die Abrechnung ist formal gültig

Der Fall: Im Abrechnungsschreiben zur Betriebskostenabrechnung zog eine Vermieterin statt der Ist-Vorauszahlungen die Soll-Vorauszahlungen ab und bat um Überweisung des Nachzahlungsbetrages. Der Mieter verweigerte die Zahlung obwohl Soll- und Ist-Vorauszahlungen in diesem Fall identisch waren mit der Begründung, dass die Betriebskostenabrechnung insgesamt ungültig sei. Die Parteien stritten sich bis vor den Bundesgerichtshof.

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