Vollstreckung auch in Straßenschuhen

Überrascht war ein Limburger Gerichtsvollzieher, als er vor Betreten der Wohnung eines Schuldners seine Schuhe ausziehen sollte. Der türkische Mieter lies den Mann mit Schuhen nicht in die Wohnung und verwies darauf, dass dies in seinem Kulturkreis so üblich sei. Schlechte Karten hatte er damit vor dem Limburger Amtsgericht (NJW-RR 2012, 649 = NZM 2013, 383). Nach Meinung der Richter "konnte bislang zehntausendfach in Straßenschuhen vollstreckt werden, ohne dass deswegen objektivierbare negative Folgen bekannt geworden wären". Aus diesem Grund kann der Vollstreckungsschuldner nicht verlangen, dass der Gerichtsvollzieher vor der Wohnung seine Schuhe ausziehen muss.


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Energieausweis: Mieter müssen Verbrauchsdaten mitteilen

Die Mieter eines Einfamilienhauses rechneten den Energiebezug direkt mit ihrem Energielieferanten ab. Zur Erstellung eines Energieausweises auf der Basis des Verbrauchs benötigte der Vermieter die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre seiner Mieter und bat um Mitteilung der Verbräuche. Die Mieter weigerten sich jedoch aus Gründen des Datenschutzes die Werte zu nennen. Das geht nicht, urteilte das Landgericht Karlsruhe. Es ordnete die Mitteilung der Verbrauchsdaten den Nebenpflicht aus dem Mietvertrag zu, datenschutzrechtliche Probleme ergäben sich aus einer Preisgabe der Verbräuche nicht (LG Karlsruhe, 20.02.2009, 9 S 523/08).

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