Auch in einer nicht sanierten Altbauwohnung hat der Mieter ein Anrecht auf eine ausreichend dimensionierte Elektroinstallation. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof in seinem neuesten Urteil ein weiteres mal. Dies musste sich auch die klagende Vermieterin sagen lassen, die den Mieter, der u.a. aufgrund einer zu schwachen Stromversorgung die Miete gemindert hatte, auf Zahlung rückständiger Miete und Räumung der vermieteten Altbauwohnung verklagt hatte.
Weiterlesen ...Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!