Vermieter durfte Ausgaben für die Müllpolizei nicht umlegen

Ein Vermieter im Raum Tübingen ärgerte sich darüber, dass in seinem Haus die Abfälle immer wieder durcheinander geworfen wurden und nicht nach Sorten getrennt in der richtigen Tonne landeten. Er engagierte für ein halbes Jahr eine Firma, die die Container kontrollierte und die Mülltrennung organisierte.

Die Kosten in Höhe von 400,00 Euro wollte er auf alle Mieter umlegen. Einer von ihnen zog dagegen vor Gericht. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hatte er Erfolg: Wenn sich einzelne Parteien oder vielleicht sogar Fremde vertragswidrig verhielten, indem sie die Abfälle nicht richtig entsorgen, dann müssten unbeteiligte Mieter nicht dafür einstehen. Der Vermieter blieb deswegen auf den Kosten für die „Müllpolizei“ sitzen. Anders wäre es gewesen, hätte er einen oder mehrere Schuldige konkret benennen und sich an sie halten können (Landgericht Tübingen, Aktenzeichen 1 S 219/99).

Urteile

Keine Wohnungskündigung während laufender Zahlungsfrist

Man sollte meinen, dass dies doch allgemeiner Standard ist: Setzt der Vermieter aufgrund von Zahlungsrückständen seinem Mieter eine Zahlungsfrist, kann er nicht während des Fristlaufs kündigen. Für einen Berliner Vermieter war das keine Selbstverständlichkeit.

Weiterlesen ...