Vermieter dürfen gegen den Willen der Mieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach anbringen lassen. Das gilt auch, wenn der Mieter einen Herzschrittmacher hat und sich durch elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet sieht (BGH VII ZR 74/05).
Vermieter dürfen gegen den Willen der Mieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach anbringen lassen. Das gilt auch, wenn der Mieter einen Herzschrittmacher hat und sich durch elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet sieht (BGH VII ZR 74/05).
Ihr Nachbar hortet den Müll in seiner Wohnung, der Hund wird auch nicht Gassi geführt? Es stinkt also zum Himmel im Haus und der Vermieter rührt sich nicht? Dann können sie die Miete mindern. So entschied es das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (213 C 94/10), als sich der Vermieter gegen die 10%ige Mietminderung seiner Mieter erfolglos zu wehren versuchte.
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