Ausschluss von Mietminderungen bei Gewerbe nicht möglich

Eine vom Vermieter verwendete formularmäßige Mietvertragklausel, wonach der Mieter von Gewerberaum gegenüber den Ansprüchen des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses kein Minderungsrecht wegen Mängeln der Mietsache geltend machen kann, es sei denn, der Vermieter hat die Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung wegen sonstiger Mängel vollständig ausschließt und dem Mieter auch nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB verbleibt. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam.

BGH, XII ZR 147/05


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Immobiliengutachten bei Scheidung steuerlich nicht absetzbar

Im Zuge eines Scheidungsverfahrens beauftragte ein Partner einen Gutachter mit der Wertermittlung einer Immobilie, die Kosten wollte er von der Steuer absetzen. Beim hessischen Finanzgericht biß er damit auf Granit (13 K 985/13). Der andere Partner hat nur Anspruch auf Vorlage der nötigen Unterlagen zur Wertermittlung, sodass Gutachterkosten nicht zwangsläufig anfallen.

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

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