Mietmängel, Vermieter muss zügig beheben

Ein Vermieter musste in der Wohnung seines Mieters einige Reparaturarbeiten durchführen. Im Zuge der Arbeiten wurden in der Küche diverse Fliesen entfernt sowie die Verkleidung des Hauptwasserrohres, das durch seine Wohnung führte. Nach Abschluss der Arbeiten lies der Vermieter das Anbringen der fehlenden Fliesen sowie die Verkleidung des Rohres zwei Jahre lang schleifen.

Alles Zureden von Seiten der Mieter half nicht und nach der vollzogenen Mietminderung traf man sich vor Gericht wieder. Das Landgericht Hannover zeigte kein Verständnis für den schludrigen Vermieter. Unhygienische Zustände, befand das Gericht. Die fehlenden Fliesen und das unverkleidete Rohr hielt es nicht nur für unästhetisch, es sah zudem die Küche in ihrem Funktionswert für beeinträchtigt an. Schließlich würden in der Küche Speisen zubereitet und Familie und Gäste gingen dort ein und aus. 

10% Mietminderung und die Kosten eines teuren Rechtsstreits waren die Folge. Eigentlich kam das Gericht nur auf 5% Mietminderung, da der Vermieter aber vorsätzlich so lange Zeit untätig blieb, wurde der Vermieter noch mit einem Zuschlag von 5% nach Hause geschickt.

Urteile

Energieausweis: Mieter müssen Verbrauchsdaten mitteilen

Die Mieter eines Einfamilienhauses rechneten den Energiebezug direkt mit ihrem Energielieferanten ab. Zur Erstellung eines Energieausweises auf der Basis des Verbrauchs benötigte der Vermieter die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre seiner Mieter und bat um Mitteilung der Verbräuche. Die Mieter weigerten sich jedoch aus Gründen des Datenschutzes die Werte zu nennen. Das geht nicht, urteilte das Landgericht Karlsruhe. Es ordnete die Mitteilung der Verbrauchsdaten den Nebenpflicht aus dem Mietvertrag zu, datenschutzrechtliche Probleme ergäben sich aus einer Preisgabe der Verbräuche nicht (LG Karlsruhe, 20.02.2009, 9 S 523/08).