Bilder im Treppenhaus kann der Vermieter untersagen

Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt im Treppenhaus Bilder aufzuhängen. Laut Amtsgericht Köln stellt dies eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten dar. Auf Verlangen des Mieters sind die Bilder zu entfernen (AG Köln, Urteil v. 15.7.2011, 220 C 27/11).

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Urteile

BGH-Entscheidung | Eigenbedarf: Unzumutbarer Härte muss eingehender geprüft werden

Das betagte Ehepaar ist seit 1997 Mieter einer Dreieinhalbzimmerwohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Der (im Verlauf des Rechtsstreits verstorbene) Vermieter kündigte das Mietverhältnis mit der Begründung, dass er die Wohnung für die vierköpfige Familie seines Sohnes benötige, der bisher die im Obergeschoss liegende Wohnung bewohne und beabsichtige, diese Wohnung und die Wohnung der Beklagten Mieter zusammenzulegen, um zur Beseitigung der bislang beengten Wohnverhältnisse mehr Wohnraum für seine Familie zu schaffen.

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