Betriebskostenabrechnung | Zweifelhafte Abrechnungsposten

Hat ein Wohnungsmieter Zweifel an einzelnen Posten der Nebenkostenabrechnung, muss er seine Beanstandungen innerhalb der dafür vorgesehenen einjährigen Einwendungsfrist beim Vermieter anmelden. Es reicht nicht aus, dass er die gleichen Einsprüche schon in früheren Jahren dem Vermieter angezeigt hat.

In dem verhandelten Fall hatte ein Kölner Vermieter über mehrere Jahre die anteilige Zahlung der Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung gefordert, obwohl der Mieter laut Mietvertrag nicht zur Zahlung verpflichtet war. Die Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2003 und 2004 hatte der Mieter deshalb zwar binnen Jahresfrist erfogreich angefochten, dies für das Abrechnungsjahr 2005 jedoch vergessen. Nun muss er den Anteil von 270,00 EUR zahlen (BGH Az. VIII ZR 185).

 

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Urteile

Eigenbedarf: Kündigungsfrist abgelaufen, kein Recht auf Ersatzwohnung

Wie weit geht die Pflicht zur Anbietung einer Vergleichswohnung im Falle einer Eigenbedarfskündigung, wenn nach Ablauf der Kündigungsfrist eine andere Wohnung frei wird? Der Anlass zu diesem Streit, der vor dem BGH entschieden werden musste, war der Umstand, dass in dem Haus, in dem der gekündigte Mieter ausziehen sollte, eine andere vergleichbare Wohnung frei wurde. Die hätte der Mieter gerne gehabt. Doch diese Wohnung wurde erst frei, als die Kündigungsfrist des Mieters bereits abgelaufen war.

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