Die lebensfrohe Nachbarin

Auf der Dachterrasse eines Mietshauses ging es hoch her. Splitternackt vergnügte sich die Mieterin mit ihrem Freund auf der von allen Seiten gut einsehbaren Örtlichkeit. Einige schockierte Nachbarn beschwerten sich beim Vermieter, der prompt eine Abmahung verschickte: Sexuelle Handlungen hätten zukünftig zu unterbleiben. Auch die Bonner Amtsrichter hatten kein Einsehen, die Klage der Mieterin wurde abgewiesen. Geschlechtsverkehr im Freien störe den Hausfrieden, das Recht der Frau auf "Entfaltung der eigenen Persönlichkeit" gelte nur in ihrer Wohnung und nicht auf der Terrasse (AG Bonn, 8 C 209/09).

PRÜFEN SIE DIE BELEGE ZUR ABRECHNUNG?

Urteile

Vogetäuschter Eigenbedarf, Schadenersatz verjährt in drei Jahren

Das Amtsgericht Mannheim urteilte, dass Mieter nicht zu lange warten sollten, wenn sie wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs von ihrem Vermieter Schadenersatz verlangen. Auch diese Forderungen unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach 195 BGB.

Weiterlesen ...