Waschmaschinennutzung auch am Sonntag

Der Sonntag gilt in vielen Familien noch als der Ruhetag schlechthin. Jedes Geräusch aus der Nachbarwohnung, ob es sich nun um Musik oder um kleine Reparaturen handelt, wird als eine unzumutbare Störung empfunden. In einem Mehrparteienhaus im Rheinland hing der Hausfrieden seit längerer Zeit schief, weil eine Bewohnerin den Sonntag zu ihrem Waschtag erklärt hatte.

 

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Mit schöner Regelmäßigkeit drang das leise Brummen der Waschmaschine in die Nachbarwohnungen. Schließlich sollten die Richter der Frau ihre sonntägliche Beschäftigung untersagen. Aber damit kamen die Kläger nicht durch. Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass „maschinelles Wäschewaschen“ am Sonntag erlaubt sei – zumindest dann, wenn die Geräusche sich im üblichen Rahmen halten. Moderne Waschmaschinen stellten in der Regel keine Ruhestörung mehr dar (OLG Köln, Az. 16 Wx 165/00).

 

junger mann zu untermieteDarf ich wegen der "Sonntagsruhe" keine Fenster putzen?

Ganz so schlimm ist es sicher nicht. In der heutigen Zeit mit ihrem 24/7 Angebot muten manche Bestimmungen des Gesetzes über Sonn- und Feiertage kurz FTG jedoch wie Relikte aus einer lang zurückliegenden Zeit an.

 

aktuelle Urteile

Bei Beleidigung droht die Kündigung

Wer in einem Mietshaus die anderen Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktiert, setzt nicht nur die nachbarschaftlichen Beziehungen aufs Spiel. Er riskiert vielmehr, vom Vermieter umgehend vor die Tür gesetzt zu werden. Gleiches gilt für Beleidigungen und Kränkungen des Vermieters oder seiner Angehörigen.

Kränkt etwa der Mieter den Freund der Vermieterin, kann sie grundsätzlich den Mietvertrag sofort kündigen. Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg jetzt entschiedener Fall. Beide Gerichte gaben dem Räumungsbegehren der Vermieterin statt. Ihr Mieter hatte sich im Ton vergriffen und ihren Lebensgefährten aufs Übelste beschimpft.

Gravierende Beleidigungen rechtfertigten dabei eine Vermieterkündigung ohne vorherige Abmahnung (AG Coburg, Urteil vom 25. September 2008, Az: 11 C 1036/08 und (AG Coburg vom 07.06.2004, Az: 11 C 1440/03).

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