Mängelbeseitigung bei Verkauf der Wohnung

Befindet sich der Vermieter von Wohnraum dem Mieter gegenüber mit der Beseitigung eines Mangels im Verzug, so wirkt im Fall der Grundstücksübereignung die einmal eingetretene Verzugslage nach dem Eigentumsübergang in der Person des Erwerbers fort.

Tritt der Schaden nach dem Eigentumsübergang ein, so richten sich die Ansprüche des Mieters nicht gegen den Grundstücksveräußerer, sondern gegen den Grundstückserwerber.

| BGH VIII ZR 22/04, 9. Februar 2005

Mietmangel und Mietminderung, die Grundlagen für den Mieter

betriebskostenverordnung aktuelle fassung

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Urteile

Wärmeschutz muss gegeben sein

Schick war sie, die 2-Zimmer-Neubauwohnung inklusive Einbauküche und Dachterrasse in Hamburg. Darum zögerte der neue Mieter auch nicht lange und unterschrieb für rund 1.100,00 Euro mtl. den Mietvertrag. Die Freude an dem schönen Stück währte nicht lange. Im August des Jahres folgte eine Hitzeperiode und die Wohnung wurde zum Treibhaus. Auch sonst traten regelmäßig bei Sonnenschein deutlich höhere Innentemperaturen als Außentemperaturen auf.

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