In vielen Wohnungen wird nicht richtig und ausreichend gelüftet oder zu wenig geheizt. Hinter vielen Schränken und Regalen, die nahe an schlecht oder nicht isolierten Außenwänden stehen, kommt es deshalb zu Schimmelbildung. Wächst der Schimmel hinter den Möbeln, streiten sich Mieter und Vermieter oft über die Frage: Wer ist schuld? Hätte der Mieter dem Schimmelbefall vorbeugen müssen, indem er seine Möbel mit Abstand zur Wand aufstellt?


Die Unterschrift, auch Signatur genannt, ist buchstäblich eine handschriftliche eigenhändige Unter-Schrift, weil sie unter das Dokument gesetzt wird, für das sie gelten soll. Ob die Vertragsparteien den Inhalt auch verstanden haben, ist eine andere Diskussion. Unterschriften neben oder über dem Text gelten im gesetzlichen Sinne nicht als Unterschriften. Wenn Vermieter und Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages Änderungen vornehmen möchten, sollten diese also innerhalb des Textes eingefügt werden, bei umfangreichen Änderungen empfiehlt sich eine Anlage, die auch noch einmal von allen Vertragsparteien unterschrieben werden sollte und auf die im Mietvertrag Bezug genommen wird.






