Es gibt unserer Erfahrung zwei Gruppen von Interessenten für Treppenlifte: Menschen, die durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine Operation für eine absehbare Zeit in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die andere Gruppe sucht nach einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme, da sie dauerhaft Hilfe bei der Bewältigung von Treppen und Hausaufgängen benötigt. Für die erste Gruppe kommen daher nur Treppenlift in Frage, die sich nach der Nutzungsphase wieder vollständig deinstallieren lassen. Welche Punkte gibt es hier zu beachten?

 Eine lose Wandsteckdosestock.adobe.com © andrei310

Modernisierungen stellen für viele Mieter ein zweischneidiges Schwert dar. Einerseits möchten die meisten natürlich in einer insgesamt „zeitgenössischen“ Wohnung leben, andererseits jedoch bedeuten Modernisierungen oft langwierige Arbeiten und anschließende – meist rechtmäßige – Mieterhöhungen. Beim Thema Elektroinstallation sollten sich allerdings gerade Mieter von Altbauten glücklich schätzen. Denn hiermit geht meist ein deutliches Sicherheitsplus einher.

Die „Modernisierungsmaßnahme mit nur einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache“ findet sich in § 555c Abs. 4 BGB. Gemeint sind kleine Modernisierungen am Haus oder in den Wohnungen der Mieter und Mieterinnen, die keine hohen Investitionen erfordern und schnell durchgeführt sind. Bekannt sind die Modernisierungen auch als Bagatellmodernisierung oder Bagatellmaßnahme. Doch eine Bagatelle im herkömmlichen Wortsinn sind sie oft nicht. Gerade bei schon etwas in die Jahre gekommenen Objekten kann die Häufung kleiner Modernisierungen für die Mieter im Laufe der Zeit auch zur finanziellen Belastung werden.

Wenn es darum geht, die Mietwohnung einzurichten, haben Mieter freie Hand, Wände in den Farben ihrer Wahl zu streichen, Jalousien anzubringen oder einen Sichtschutz auf dem Balkon zu installieren. Dennoch gibt es auch hier Grenzen, die Wohnung umzugestalten. Schließlich handelt es sich dabei noch immer um ein Mietobjekt, das nicht im Eigentum des Mieters ist. Doch wie sieht es aus, wenn es um die Zimmerdecke oder die -wände geht?

frau prueft abrechnungDas neue Gesetz brachte zahlreiche Neuerungen mit sich und legt unter anderem neue Höchstgrenzen für die Anhebung der Mieten fest. Ob sich dies jedoch stärker regulierend auf dem Markt auswirken wird, bleibt abzuwarten, denn nach wie vor gibt es zahlreiche Ausnahmen.

Eine solide, verschließbare Haustür und funktionsfähige Schließvorrichtungen an den Fenstern sind Standard. Weiter ist der Vermieter grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Einbruchsicherheit der Wohnung oder des Gewerberaumes durch zusätzliche Maßnahmen zu erhöhen. Darüber hinausgehende Sicherungsmaßnahmen können gesondert im Mietvertrag vereinbart werden. In der Praxis wird es jedoch nur bei der Vermietung von Luxusimmobilien oder Gewerbeimmobiien wirklich möglich sein, den Vermieter zum Einbau von teurer Einbruchschutztechnik zu bewegen.

Rund um Haus, Garten und Wohnung gibt es viele Möglichkeiten, Sanierungen, Verschönerungen oder Anbauten zu planen und durchzuführen. Doch für viele bleibt die Unsicherheit: Was darf einfach so gebaut werden und was ist verboten? Welche Maßnahmen können ohne Genehmigungsverfahren umgesetzt werden und wo ist diese zwingend notwendig? Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz so einfach, da sie in jedem Bundesland rechtlich unterschiedlich geregelt ist. Daher ist es wichtig, sich vorher zu erkundigen, bevor die Maßnahme rückgängig gemacht werden muss oder Bußgelder drohen.

Durch die große Bedeutung des Themengebietes Nachhaltigkeit und Umweltschutz für die Gesellschaft überlegen immer mehr Mieter und Vermieter, wie sie das Wohnen diesbezüglich sinnvoll gestalten können. Hierbei spielen unter anderem energetische Sanierungen eine große Rolle. Welche Möglichkeiten gibt es, was müssen Vermieter und Mieter hierbei beachten?

In vielen Mietshäusern arbeiten noch in die Jahre gekommene Heizungsanlagen. Zwar sind diese Anlagen noch nicht von der EnEV 2014 betroffen, wonach Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre (Ausnahme Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen), ausgetauscht werden müssen, aber die Anlagen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Bei einem Blick auf die Heizkostenabrechnung fragen sich deshalb viele Mieter, ob eine neue Anlage nicht eine höhere Ersparnis bringen könnte und ob der Vermieter nicht zu einem Austausch verpflichtet ist.

Videokamera an einer efeubewachsenen WandNehmen Einbrüche und Vandalismus im Wohnviertel zu, ist bei vielen Wohnungseigentümern und Mietern schnell Schluss mit lustig, so auch in meinem Wohnhaus. Jeder kannte plötzlich jemanden bei dem schon eingebrochen wurde und das Thema Einbruchschutz war das Gesprächsthema im Treppenhaus. Ein engagierter Nachbar nahm sich der Sache an und entwickelte ein „umfassendes Sicherheitskonzept“. Von Videoüberwachung bis Sicherheitsdienst war alles dabei und viele Bewohner waren gar nicht so abgeneigt. Mögliche Überwachung, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte waren kein Thema mehr.

Fenster erfüllen in der Wohnung essenzielle Aufgaben und damit ist nicht nur der Blick nach draußen bzw. das Fluten des Raumes mit Licht gemeint. Sie sind ebenso entscheidend für einen geregelten Luftaustausch und sorgen für eine gute Wärmedämmung. Die Wahl des richtigen Modells ist dafür jedoch entscheidend, denn gerade alte Fenster können den heutigen Standards kaum mehr gerecht werden. Selbige stammen aus den unterschiedlichsten Baujahren und sind meist nicht mehr in allzu gutem Zustand – mitunter lohnt sich zwar noch eine Reparatur, doch gerade in Sachen Dämmung und Einbruchssicherheit macht es Sinn, zu neueren Modellen zu greifen. Unterschieden wird in der Regel zwischen folgenden Fensterfamilien:


reparaturen mietwohnung 1Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Handwerker müssen sich ankündigen

Sie können eine Ankündigung in der Regel von drei bis vier Werktagen vorher erwarten. Wenn sie berufstätig sind, sollten sie das ihrem Vermieter rechtzeitig mitteilen. Dann können auch Termine von ein bis zwei Wochen angemessen sein. Das bezieht sich, wie die folgenden Antworten, immer auf Arbeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietwohnung. Bei Modernisierungsmaßnahmen oder in Notfällen gelten andere rechtliche Regeln und Vorschriften.

Kann ich selbst einen Termin mit dem Handwerker vereinbaren?

Das ist nicht zulässig. Der Vermieter als Eigentümer der Wohnung ist alleinig "geschäftsfähig", wenn es darum geht, die Mietwohnung in einem ordentlichen, gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Er muss den Mangel oder Schaden der Mietwohnung kennen, die Verhandlungen zur Behebung mit dem Handwerker führen, um den Überblick über die Kosten zu behalten.

Die Rechtsprechung geht noch weiter: Wenn der Mieter einen Reparaturtermin in Auftrag gibt, ohne dass es der Vermieter weiß, muss er die Kosten selbst tragen. Der Grund: Nur der Vermieter kann einschätzen, ob die Leistung des Handwerkers richtig erbracht wird, und er muss sie selbst bezahlen. Deshalb kann der Mieter auch nicht eigenmächtig den Termin abstimmen.

Ablesedienste

Handelt es sich um turnusmäßige Wartung oder Instandhaltung, beispielsweise das Wechseln der Messeinrichtungen für Heizung und Wasser, wird der Handwerker den Termin dem Mieter rechtzeitig mit mindestens einer Woche oder etwa zehn Tagen Vorlauf ankündigen. Hier ist der Mieter einmalig berechtigt, den Termin zu verschieben, indem er direkt mit dem Unternehmen Kontakt aufnimmt. Dieses einmalige Angebot macht die Handwerksfirma in der Regel in ihrem Ankündigungsschreiben, das sie jedem Mieter im Haus zustellen muss - ein Aushang allein reicht nicht.

Muss ich mich nach den Geschäftszeiten des Handwerkers richten?

Der Handwerker kann das verlangen! Das Amtsgericht Lichtenberg (AG Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 4. April 2014, Az: 18 C 366/13) entschied, dass Mieter Termine tagsüber akzeptieren müssen. Sie dürfen dies nicht mit pauschalem Verweis auf Berufstätigkeit ablehnen. In eng begrenzten Fällen sind Ausnahmen vorstellbar. Beispiel: Der Mieter steht in einem Arbeitsverhältnis auf Probezeit. Er müsste dann aber trotzdem einen Ausweichtermin benennen. Generell ablehnen kann er die Arbeiten nicht.

Muss ich meine Möbel selbst beiseite räumen?

Viele Vermieter und Handwerker erwarten wie selbstverständlich, dass der Mieter vor Beginn der Arbeiten Baufreiheit schafft und nach Ende der Reparatur die Wohnung putzt.

 

Sie müssen den Handwerker in die Wohnung lassen, aber sie müssen bei der Reparatur nicht mitwirken. Sie haben passiv zu dulden, aber nicht aktiv zu handeln (BGH, Urteil v. 15.04.15, Az. VIII ZR 281/13).

 

Das bedeutet konkret, dass sie nicht zum Möbelrücken oder zum Abmontieren von Einrichtungen in der Wohnung verpflichtet werden können, um Mithilfe beim Abstellen eines Mangels oder bei einer Sanierung zu leisten.

Freiwillig können sie natürlich mitwirken. Was viele Mieter auch möchten, weil sie ihre persönlichen Sachen und Einrichtungsgegenstände nicht gerne fremden Händen anvertrauen.

Wenn sie helfen, dürfen sie für ihre Aufwendungen Ersatz verlangen

Aufwendungen, die sie infolge einer Reparatur in ihrer Wohnung tätigen mussten, hat ihnen der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen (§ 555a Abs. 3 BGB). So etwa für die – freiwillige – Schaffung von Baufreiheit, für Reinigungsarbeiten, für eine erforderliche Anschlussrenovierung, für eine Hotelunterkunft oder für die Einlagerung von Möbeln.

Welche Aufwandsentschädigung ist angemessen?

Die Höhe richtet sich danach, was in der betreffenden Branche (orts-)üblich ist. Danach kann der Mieter ca. 10 €/Std. für Reinigungsarbeiten, 14 €/Std. für Malerarbeiten und 0,30 € Benzinkosten pro gefahrenen Kilometer für erforderliche Fahrten mit dem Pkw (etwa zur Beschaffung von Reinigungsmitteln) verlangen (AG Kassel, Urteil v. 19.07.12, Az. 452 C 5148/11).

Für erwartete Aufwendungen dürfen sie vom Vermieter sogar einen angemessenen Vorschuss fordern. So lange ihr Vermieter diesen Vorschuss nicht zahlt, dürfen sie die Instandsetzung verweigern.

 

Weiterführende Informationen

👉 Kleinreparaturen in der Mietwohnung - worauf Sie achten müssen!

👉 Die Wohnungsmodernisierung nach § 555b BGB

👉 Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung?

👉 BGH stoppt Mieterhöhungstrick: Modernisierung oder Instandhaltung?

 

Muss ich notfalls den ganzen Tag zur Verfügung stehen?

Das kommt auf die Art der Arbeiten an. Bei einer Kleinreparatur ist es sinnvoll, den Termin direkt mit dem Handwerker abzusprechen. Der Klassiker ist der Wechsel der Heizkostenverteiler. Der Mieter kann verlangen, dass der Handwerker die Zeit auf wenigstens zwei Stunden eingrenzt (wenn es z.B. ein Haus mit acht Mietparteien ist). Werden aber nicht nur in den Wohnungen, sondern auch im Haus Arbeiten ausgeführt, kann es manchmal sein, dass der Handwerker nicht in der Lage ist, die Zeit einzugrenzen. Der Mieter müsste das hinnehmen. Er ist aber berechtigt, persönlich Rücksprache mit dem Handwerker im Haus zu halten, ob die Zeit nicht doch eingegrenzt werden kann - ohne Einschaltung des Vermieters.

Ich kann beim besten Willen nicht. Darf ich einen Termin absagen?

Der Versuch darf dem Mieter nicht verwehrt werden. Es gibt aber keinen pauschalen Rechtsanspruch auf einen zweiten Termin. Deshalb sollten sie alles daran setzen, sich so zeitig wie möglich mit Vermieter und Handwerker abzustimmen. wenn sie einen Termin, der bereits konkret angezeigt wurde, nicht wahrnehmen können.

Wer ersetzt mir einen eventuellen Verdienstausfall?

Verdienstausfälle im Zusammenhang mit Handwerkerarbeiten stellen laut BGH keinen Vermögensschaden für den Mieter dar, BGH VI ZR 98/75.

Das gilt besonders auch für die Zeit, die der Mieter - bei einem Mangel oder Schaden - für die Abwicklung des Schadensfalles aufwendet: Melden, Formular ausfüllen, Besichtigung des Vermieters vor Beseitigung durch den Handwerker. Wenn der übliche Rahmen nicht überschritten wird, ist der Mieter zur Erfüllung der Pflichten, einschließlich Mängelbeseitigung verpflichtet.

Verdienstausfall bei bezahltem Urlaub des Mieters wird nicht vom Vermieter ersetzt. Bei unbezahltem Urlaub ist unter Umständen, einzelfallabhängig, der Ersatz des Ausfalls der Arbeitszeit vorstellbar. Der Mieter ist aber immer berechtigt, seinen Wohnungsschlüssel Nachbarn - oder sogar dem Vermieter - zu überlassen, um nicht selbst beim Handwerkertermin anwesend zu sein.

Der Vermieter ist immer anwesend, darf er das?

Ja, der Vermieter hat zur Vorbereitung von Arbeiten der Instandhaltung oder Instandsetzung das Recht, ordentlich angekündigt die Mietwohnung zu besichtigen. Den Termin muss er vorher ankündigen und mit dem Mieter vereinbaren.

Auch zu den Arbeiten ist er berechtigt, wiederum nach vorheriger Ankündigung und Absprache, mitzukommen.

Termin vergessen! Muss ich die Ausfallzeit des Handwerkers bezahlen?

Kommt es beim ersten Mal vor, können sie noch darum bitten, einen Zweittermin zu bekommen. Aber wenn der Vermieter hart bleibt, müssen sie zahlen, wenn der Handwerker eine Rechnung stellt. Sie müssen vorab informieren, dass sie nicht können. Es gibt aber keine rechtliche Handhabe; der Mieter sollte sich einigen dürfen.

 

Häufige Fragen zu Handwerkern in Mietwohnungen

Ja – aber nur, wenn die Maßnahme notwendig und rechtzeitig angekündigt wurde. Dazu zählen z. B. Reparaturen oder genehmigte Modernisierungen. Der Mieter ist dann verpflichtet, den Zugang zu ermöglichen.

Der Vermieter muss Termine rechtzeitig ankündigen. Bei kurzfristigen Reparaturen sind 3–7 Tage üblich. Bei Modernisierungen gilt sogar eine gesetzliche Frist von drei Monaten (§ 555c BGB).

Nein, aber der Vermieter muss sich mit dir abstimmen. Du musst nicht jeden Termin akzeptieren – unzumutbare Uhrzeiten oder berufliche Verpflichtungen dürfen berücksichtigt werden.

Nur, wenn es sachlich gerechtfertigt ist – z. B. zur Kontrolle oder Erklärung. Ein reines „Interesse“ reicht nicht. Der Vermieter darf deine Privatsphäre nicht grundlos verletzen.

Grundsätzlich musst du den Zugang zur Wohnung ermöglichen. Ein Anspruch auf Verdienstausfall besteht nur in Ausnahmefällen – z. B. bei sehr kurzfristiger Ankündigung oder Verstößen des Vermieters.

Der Fall: Die Eigentümer eines Münchner Mehrfamilienhauses beabsichtigten an der Westseite des Hauses Balkone anzubringen. Hierzu kündigten sie dem Mieter stichwortartig die durchzuführenden Baumaßnahmen an. Daneben stand in der Ankündigung unter anderem "Installation von Heizung und Elektroinstallation im betroffenen Wandbereich", das Datum des vorgesehenen Baubeginns, die mit 6 Wochen geplante Bauzeit sowie den Betrag der voraussichtlichen Mieterhöhung schriftlich an. Zugleich teilten sie mit, dass für die Arbeiten innerhalb der Wohnungen eine Bauzeit von fünf Tagen zuzüglich Malerarbeiten nach einer Trockenzeit von einer Woche veranschlagt werde. Diese Informationen waren für den Mieter bei weitem nicht ausreichend und er klagte gegen die Modernisierungsankündigung.

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aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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