Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt im Treppenhaus Bilder aufzuhängen. Laut Amtsgericht Köln stellt dies eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten dar. Auf Verlangen des Mieters sind die Bilder zu entfernen (AG Köln, Urteil v. 15.7.2011, 220 C 27/11).
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen