Was ist ein Mietspiegel?

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Die Einordnung einer Wohnung in den Mietspiegel und die damit zu zahlende Miete/m² erfolgt nach den wohnwertrelevanten Merkmalen des § 558 BGB: Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einer Wohnung, soweit sie für die Mietpreisbildung relevant sind, werden berücksichtigt. Weitere außergesetzliche Merkmale können ebenfalls herangezogen werden.

Vermieter dürfen die Miete auch dann erhöhen, wenn die bisher bezahlte Nettomiete sich bereits innerhalb der Spanne für die ortsübliche Vergleichsmiete bewegt. Allerdings muss auch die neue höhere Nettokaltmiete innerhalb der Bandbreite für die ortsübliche Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt das Preisniveau vergleichbarer Wohnungen innerhalb der Gemeinde oder Stadt, in der die Wohnung liegt, bzw. einer nahe gelegenen, vergleichbaren Gemeinde, an.

Urteile

Privates Ferienquartier - kein Freifahrtschein zur Untervermietung

Sie haben sich von Ihrem Vermieter die Erlaubnis für eine Untervermietung ihrer Wohnung eingeholt und wollen nun durch tageweise Vermietung an Touristen ihre Haushaltskasse aufbessern? Dies sollten sie sich reiflich überlegen, denn damit riskieren Sie die Kündigung ihres Mietverhältnisses. Dies ist die knappe Quintessenz aus einem  Urteil des Bundesgerichtshofes.

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