Eine lose Wandsteckdosestock.adobe.com © andrei310

Modernisierungen stellen für viele Mieter ein zweischneidiges Schwert dar. Einerseits möchten die meisten natürlich in einer insgesamt „zeitgenössischen“ Wohnung leben, andererseits jedoch bedeuten Modernisierungen oft langwierige Arbeiten und anschließende – meist rechtmäßige – Mieterhöhungen. Beim Thema Elektroinstallation sollten sich allerdings gerade Mieter von Altbauten glücklich schätzen. Denn hiermit geht meist ein deutliches Sicherheitsplus einher.

Die „Modernisierungsmaßnahme mit nur einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache“ findet sich in § 555c Abs. 4 BGB. Gemeint sind kleine Modernisierungen am Haus oder in den Wohnungen der Mieter und Mieterinnen, die keine hohen Investitionen erfordern und schnell durchgeführt sind. Bekannt sind die Modernisierungen auch als Bagatellmodernisierung oder Bagatellmaßnahme. Doch eine Bagatelle im herkömmlichen Wortsinn sind sie oft nicht. Gerade bei schon etwas in die Jahre gekommenen Objekten kann die Häufung kleiner Modernisierungen für die Mieter im Laufe der Zeit auch zur finanziellen Belastung werden.

Wenn es darum geht, die Mietwohnung einzurichten, haben Mieter freie Hand, Wände in den Farben ihrer Wahl zu streichen, Jalousien anzubringen oder einen Sichtschutz auf dem Balkon zu installieren. Dennoch gibt es auch hier Grenzen, die Wohnung umzugestalten. Schließlich handelt es sich dabei noch immer um ein Mietobjekt, das nicht im Eigentum des Mieters ist. Doch wie sieht es aus, wenn es um die Zimmerdecke oder die -wände geht?

frau prueft abrechnungDas neue Gesetz brachte zahlreiche Neuerungen mit sich und legt unter anderem neue Höchstgrenzen für die Anhebung der Mieten fest. Ob sich dies jedoch stärker regulierend auf dem Markt auswirken wird, bleibt abzuwarten, denn nach wie vor gibt es zahlreiche Ausnahmen.

Eine solide, verschließbare Haustür und funktionsfähige Schließvorrichtungen an den Fenstern sind Standard. Weiter ist der Vermieter grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Einbruchsicherheit der Wohnung oder des Gewerberaumes durch zusätzliche Maßnahmen zu erhöhen. Darüber hinausgehende Sicherungsmaßnahmen können gesondert im Mietvertrag vereinbart werden. In der Praxis wird es jedoch nur bei der Vermietung von Luxusimmobilien oder Gewerbeimmobiien wirklich möglich sein, den Vermieter zum Einbau von teurer Einbruchschutztechnik zu bewegen.

Rund um Haus, Garten und Wohnung gibt es viele Möglichkeiten, Sanierungen, Verschönerungen oder Anbauten zu planen und durchzuführen. Doch für viele bleibt die Unsicherheit: Was darf einfach so gebaut werden und was ist verboten? Welche Maßnahmen können ohne Genehmigungsverfahren umgesetzt werden und wo ist diese zwingend notwendig? Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz so einfach, da sie in jedem Bundesland rechtlich unterschiedlich geregelt ist. Daher ist es wichtig, sich vorher zu erkundigen, bevor die Maßnahme rückgängig gemacht werden muss oder Bußgelder drohen.

Durch die große Bedeutung des Themengebietes Nachhaltigkeit und Umweltschutz für die Gesellschaft überlegen immer mehr Mieter und Vermieter, wie sie das Wohnen diesbezüglich sinnvoll gestalten können. Hierbei spielen unter anderem energetische Sanierungen eine große Rolle. Welche Möglichkeiten gibt es, was müssen Vermieter und Mieter hierbei beachten?

In vielen Mietshäusern arbeiten noch in die Jahre gekommene Heizungsanlagen. Zwar sind diese Anlagen noch nicht von der EnEV 2014 betroffen, wonach Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre (Ausnahme Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen), ausgetauscht werden müssen, aber die Anlagen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Bei einem Blick auf die Heizkostenabrechnung fragen sich deshalb viele Mieter, ob eine neue Anlage nicht eine höhere Ersparnis bringen könnte und ob der Vermieter nicht zu einem Austausch verpflichtet ist.

Videokamera an einer efeubewachsenen WandNehmen Einbrüche und Vandalismus im Wohnviertel zu, ist bei vielen Wohnungseigentümern und Mietern schnell Schluss mit lustig, so auch in meinem Wohnhaus. Jeder kannte plötzlich jemanden bei dem schon eingebrochen wurde und das Thema Einbruchschutz war das Gesprächsthema im Treppenhaus. Ein engagierter Nachbar nahm sich der Sache an und entwickelte ein „umfassendes Sicherheitskonzept“. Von Videoüberwachung bis Sicherheitsdienst war alles dabei und viele Bewohner waren gar nicht so abgeneigt. Mögliche Überwachung, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte waren kein Thema mehr.

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

Weiterlesen ...

betriebskosten abrechnen 350 mal 350

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

betriebskostenabrechnung 1 336 280

amazon buero 336x280

Empfehlungen von Google