Einem Erdgeschoßmieter stank es gewaltig, als sein Vermieter begann die Mülltonnen bereits am Abend vor der Leerung an die Straße zu stellen, nur fünf Meter von seinem Schlafzimmerfenster entfernt. Er zog vor Gericht und verlor den Prozess. Das Amtsgericht Köln (205 C 397/89) belehrte ihn, dass es durchaus üblich sei, Mülltonnen schon am Abend vorher an die Straße zu stellen. Hier zeige sich das "Lebensrisiko" von Parterrebewohnern.
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich