Die Dauer einer Räumungsklage ist gesetzlich nicht geregelt, sondern hängt unter anderem vom Verhalten der Mietvertragsparteien ab ebenso davon, ob Zeugen und Sachverständige in das Verfahren einbezogen werden. Versäumt der Mieter es jedoch, auf die Klageschrift zu antworten, ergeht ein Versäumnisurteil, sodass in sehr kurzer Zeit mit einem Urteil zu rechnen ist.
Die Kosten einer Räumungsklage hängen vom Streitwert des Verfahrens ab, der sich nach der Jahreskaltmiete der Wohnung berechnet. Daraus leitet sich auch der Gerichtskostenvorschuss ab, der vom Kläger, also vom Vermieter getragen werden muss. Hinzu kommen die Kosten für einen Rechtsanwalt, eine Postpauschale sowie die Umsatzsteuer.
So mancher Vermieter hält die "kalte Räumung" für eine gute Idee, wenn sein Mieter nicht zahlt und verschwunden ist. Wenn sie dies wirklich erwägen, sollten sie dieses BGH-Urteil dazu gut studieren, es kann sonst für sie teuer werden.
Eine Räumungsvollstreckung umfasst sowohl die Herausgabe der Mieträume als auch den Transport und die Einlagerung der vom Mieter eingebrachten Gegenstände in die Pfandkammer, sofern der Mieter sein Hab und Gut nicht schon selbst aus der Wohnung geschafft hat. Den Kostenvorschuss an den Gerichtsvollzieher hat dabei der Vermieter zu zahlen. Das kann ins Geld gehen!
Der Vorschuss umfasst unter anderem die Transportkosten, Umzugshelfer einschließlich eventuell notwendiger Verpackungskosten für die Gegenstände, Kosten für die Einlagerung und so weiter. Je nach Größe der Wohnung können diese Kosten bei einer Mietwohnung unter Umständen im fünfstelligen Bereich liegen.
Mit Hilfe des § 885a ZPO (Zivilprozessordnung) Beschränkter Vollstreckungsauftrag, umgangsprachlich "Berliner Räumung", manchmal auch "Berliner Modell" genannt, kann der Eigentümer sich diese Kosten sparen.
Hierbei beschränkt sich der Antrag auf die Räumung der Mietwohnung - also die Einweisung des Vermieters in den Besitz. Der Gerichtsvollzieher kann in diesem Fall keinen Kostenvorschuss für die Ausräumung und den Transport verlangen, da diese Kosten ja nicht anfallen. Nur der Mieter wird aus der Wohnung komplimentiert - sofern überhaupt anwesend - und das Schloss wird ausgetauscht. Empfehlenswert ist die Berliner Räumung auf jeden Fall, wenn:
Die "Berliner Räumung" kann enorm Kosten sparen
In unserer Verwalterpraxis war die Berliner Räumung immer erste Wahl. Wir haben noch keine voll eingerichete Wohnung räumen und einlagern müssen. In der Regel brachten die säumigen Mieter Inventar von Wert vor der Räumung in Sicherheit. Was nicht mit sollte, wurde vorab über Ebay und Co. verkauft, übrig blieb immer der Rest, um den sich Eigentümer oder Verwaltung kümmern mussten.
Natürlich besteht ein Haftungsrisiko. Dieses Haftungsrisiko gilt es mit den zweifellos vorhandenen Kosteneinsparungsmöglichkeiten abzuwägen und dabei ist eine gute Dokumentation plus Zeugen die halbe Miete. Im Zweifel sollten Vermieter darauf verzichten, überhaupt etwas wegzuwerfen, bevor die einmonatige Aufbewahrungsfrist um ist.
Kündigungsfrist des Mieters Den in Deutschland üblichen unbefristeten Wohnraummietvertrag kann ein Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses immer mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Eine länger vereinbarte Kündigungsfrist ist unwirksam (§ 573c BGB). Bild von Pexels...
Ein Vermieter kann ein unbefristetes Wohnraummietverhältnis nur dann ordentlich (mit der gesetzlichen Frist, 573c BGB) kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses besteht. Hierzu zählen: Vertragspflichtverletzungen, Eigenbedarf und wirtschaftliche...
Einige Vereinbarungen im Mietvertrag sind unwirksam. Aufs Kleingedruckte kommt es insbesondere in Ausnahmefällen wie bei Sonderkündigungen an. Insgesamt 41,2 Millionen Wohnungen gibt es in Deutschland, die sich in rund 18,6 Millionen Wohngebäuden befinden. Der Faktencheck zum Thema „Wohnen...
Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.
Weiterlesen ...
Modernisierungen in der WEG können sie auf ihren Mieter umlegen
Sondernutzungsrechte: Wer zahlt die Baumfällung im Garten?
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung in der Eigentümergemeinschaft!
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Wohngebäude- vs. Hausratversicherung, die Unterschiede für den Wohnungseigentümer und auch für den Mieter
Wir haben keine Hausverwaltung und keinen Beirat, wie können wir eine Eigentümerversammlung abhalten?