Mieter muss abweichende Fensterfarbe dulden!

Ganz und gar nicht einverstanden war eine Mieterin mit den neuen Fenstern, die einige alte Fenster in ihrer Wohnung ersetzten. Der Vermieter hatte sich für weiße Rahmen, anstatt "Eiche braun" entschieden. Das einheitliche Gesamtbild der Wohnung sei gestört, befand die Mieterin. Sie hätte in der Wohnung nun weiße und braune Rahmen, eine Mietminderung sei gerechtfertigt. Dieser Auffassung erteilte das Amtsgericht München (473 C 25342/12) eine Absage, der Vermieter ist berechtigt undichte Fenster auszutauschen, er muss sich dabei nicht an der Rahmenfarbe der alten Fenster orientieren.

Lesetipp: So manche Mietwohnung verfügt über Fensterflächen, die für eine normale Reinigung nur schwer oder überhaupt nicht zugänglich sind. Wer ist in solchen Fällen für das Fensterputzen zuständig - Mieter oder Vermieter? Der BGH traf zum Thema Fensterreinigung einen klärenden Beschluss.

Kündigung

Die Kündigung: Ordentlich, erleichtert, außerordentlich fristgebunden, außerordentlich fristlos? | Bild stock.adobe.com © Stanislav Tatarnikov Wer einen Mietvertrag beenden möchte – ob als Mieter oder Vermieter – sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Im deutschen Mietrecht sind...

Kündigung

Mit der Unterschrift unter einem Mietvertrag gehen verschiedene Rechte und Pflichten einher. | pixabay.de © Andreas Breitling CCO Public Domain Wer einen Mietvertrag auf Zeit hat, jedoch im Ausland eine neue Stelle annehmen möchte, will den Vertrag vermutlich schnellstmöglich kündigen. Das...

Kündigung

  Stromanbieter haben das Recht, ihre Preise aus tausenderlei Gründen zu erhöhen – Mieter dürfen darauf aber auch ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen reagieren. Gründe, um den Stromanbieter zu wechseln, gibt es für Mieter viele. Etwa, weil ein anderer Versorger bessere...

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

Weiterlesen ...

betriebskosten abrechnen 350 mal 350

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

betriebskostenabrechnung 1 336 280

amazon buero 336x280

Empfehlungen von Google