Eigenbedarf, wer zählt zu den Angehörigen?

§ 573 BGB regelt, wann ein Vermieter eine Eigenbedarfkündigung aussprechen darf. Dies ist immer der Fall, wenn er den Wohnraum für sich, Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts benötigt. Doch welche Verwandschaftsgrade zählen die Gerichte noch zu den Familienangehörigen und wie definiert der Gesetzgeber "Angehörige des Haushalts"?

Der einfachste Fall ist der Eigenbedarf des Vermieters

Hierzu zählen:

Nicht möglich ist die Eigenbedarfkündigung durch eine juristische Person (GmbH, AG), wenn z.B. der Gesellschafter oder ein Angestellter einer GmbH eine Wohnung benötigt.

eigenbedarfskuendigung angehoerigeGar nicht so einfach festzustellen, wer zu den Angehörigen gehört! Bild: 61852631 © ollyBild, fotolia.com

Wer ist Familienangehöriger?

Hier richtet sich die Möglichkeit der Kündigung wegen Eigenbedarfs zum einen nach dem Verwandtschaftsgrad und zum anderen nach der persönlichen Verbundenheit mit dem Vermieter bzw. einer rechtlichen oder moralischen Verpflichtung des Vermieters Unterhalt oder sonstige Fürsorge zu gewähren.

Geht man nach dem Verwandtschaftsgrad, so wird eine Eigenbedarfkündigung regelmäßig bejaht bei:

Verneint wird bis jetzt eine enge verwandtschaftliche Beziehung und damit auch eine Kündigung wegen Eigenbedarf bei:

Hier sind Kündigungen wegen Eigenbedarf durch den Vermieter regelmäßig nur möglich, wenn eine enge besondere Bindung zu den Personen besteht.

Verneint wird ebenfalls eine Eigenbedarfkündigung bei:

Wer ist ein Angehöriger des Haushalts?

Hierzu gehören Personen, die der Vermieter auf Dauer in seinen Haushalt aufgenommen hat und die mit ihm in enger Hausgemeinschaft leben ohne einen eigenen Hauhalt zu führen (Bamberger/Roth/Reick § 573 Rn 40). Zu nennen sind:

 

betriebskosten abrechnen 350 mal 350

 

Strittig ist es, ob es sich um eine aktuelle Hausgemeinschaft handeln muss bzw. es reicht, wenn die Aufnahme in den Haushalt zum Kündigungstermin aufgrund einer bestehenden Notwendigkeit beabsichtigt ist. Die Richter des Bundesgerichtshofes gaben einer Eigentümerin recht, die glaubhaft darlegen konnte, sie benötige die Wohnung ihrer Mieterinnen zur Unterbringung einer Betreuungs- und Pflegeperson - eines "Au-pair-Mädchens" - für ihre beiden minderjährigen Kinder und ihre in ihrem Haushalt lebende Schwiegermutter. Da half es auch nicht, dass die Wohnung der Sperrfrist nach Umwandlung in eine Eigentumswohnung unterlag.

Voraussetzung für ein berechtigtes Interesse ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich oder andere berechtigte Personen zu privaten Wohnzwecken nutzen will. Hierunter fällt auch die Nutzung als Zweitwohnung oder Ferienwohnung, aber auch der Bedarf wegen Zusammenlegung mit einer anderen Wohnung.

Eigenbedarfkündigung wegen gewerbliche Nutzung

Das ist nicht mehr so einfach. Der BGH weist darauf hin, dass jeweils intensive und konkrete Einzelfallprüfungen bei der Eigenbedarfskündigung einer Wohnung zur gewerblichen Nutzung erforderlich ist. Ein Vorrang für Eigentümerinteressen könne hier nicht in generalklauselartiger Form gewährt werden.

 


Anhand eines Musterschreibens einer Eigenbedarfkündigung zeigen wir Ihnen, welche Anforderungen an ein formal korrektes Kündigungsschreiben gestellt werden. Unter "Was sollte ich bei einer Eigenbedarfskündigung zunächst prüfen?", gehen wir auf die Chancen und Risiken eines Widerspruchs ein.