Wenn ein Vermieter über seine Immobilie für sich selbst oder seine Familienangehörigen oder aus finanziellen wie gesundheitlichen Gründen verfügen will, genießt er grundsätzlich einen Anspruch auf Rückgabe. Jedoch steht er dabei gegenüber dem Mieter unter Darlegungspflicht und muss sein Ersuchen beim schriftlichen Kündigungsschreiben argumentativ begründen. Die Begründung muss einen für Gerichte relevanten Grund zum Gegenstand haben, ein bloßes Bekunden eines Wunsches hält vor dem Gesetz nicht stand und reicht im Streitfall den Richtern bei einer Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Ersuchens nicht aus.


 

Ist das möglich? Eigenbedarfskündigung, weil aus der Wohnung ein Büro werden soll? | Bild von tookapic auf Pixabay

Jahrelang hat der Bundesgerichtshof das Recht des Vermieters auf angemessene Verwertung seines Eigentums herangezogen, um Kündigungen von Wohnraummietverträgen auch dann zu ermöglichen, wenn der Eigentümer die Wohnräume anschließend beruflich verwenden will. Diese Ansicht hat sich auf Seiten des Bundesgerichtshofes geändert.


Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist eine der häufigsten Streitfragen im deutschen Mietrecht. Ein Vermieter kann ein Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung für sich, Angehörige seiner Familie oder Mitglieder seines Haushalts benötigt. Für betroffene Mieter ist eine solche Kündigung zunächst mit Verunsicherung behaftet. Sie greift doch in die eigene Lebensplanung ein. Doch das Gesetz kennt zahlreiche Voraussetzungen, Fristen und Schutzvorkehrungen, damit Eigenbedarf nicht zum Vorwand für eine Kündigung wird.

Die Kündigung des Mietvertrages

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Ich habe gekündigt. Muss ich mich zwischendurch bei meinem Mieter melden? |  Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay Ein Mietvertrag wurde gekündigt, die Frist läuft ab, aber vom Mieter kommt keine Reaktion. Keine Bestätigung, keine Rückfrage – nichts. Viele Vermieter werden dann nervös und...

Die Nachzahlung wurde nicht gezahlt? Einfach dem Mieter die Wohnung kündigen geht nicht! Wenn ein Mieter die Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung über Monate hinweg nicht begleicht, fragen sich viele Vermieter, ob sie das Mietverhältnis kündigen können. Besonders dann, wenn der offene...

Ordnungsgemäßer Gebrauch

Die gesetzliche Regelung ist einfach: Der Mieter muss die Wohnung bei Auszug in dem Zustand zurückgeben, in dem sie sich bei Vertragsbeginn befand. Normale Abnutzungen in der Mietwohnung gehen dabei zu Lasten des Vermieters (§ 538 BGB). Anders sieht die Rechtslage jedoch dann aus, wenn ein Mieter...

Ordnungsgemäßer Gebrauch

Dübellöcher müssen zum Beispiel verschlossen und Schönheitsmakel beseitigt werden. Auch größere und kleinere Umbauten müssen am Ende gegebenenfalls wieder zurückgebaut werden. Bei all diesen Dingen, die es zu beachten gilt, überlegt man sich erst recht, welche Veränderungen man in den eigenen vier...

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

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