Wenn ein Vermieter über seine Immobilie für sich selbst oder seine Familienangehörigen oder aus finanziellen wie gesundheitlichen Gründen verfügen will, genießt er grundsätzlich einen Anspruch auf Rückgabe. Jedoch steht er dabei gegenüber dem Mieter unter Darlegungspflicht und muss sein Ersuchen beim schriftlichen Kündigungsschreiben argumentativ begründen. Die Begründung muss einen für Gerichte relevanten Grund zum Gegenstand haben, ein bloßes Bekunden eines Wunsches hält vor dem Gesetz nicht stand und reicht im Streitfall den Richtern bei einer Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Ersuchens nicht aus.


 

Ist das möglich? Eigenbedarfskündigung, weil aus der Wohnung ein Büro werden soll? | Bild von tookapic auf Pixabay

Jahrelang hat der Bundesgerichtshof das Recht des Vermieters auf angemessene Verwertung seines Eigentums herangezogen, um Kündigungen von Wohnraummietverträgen auch dann zu ermöglichen, wenn der Eigentümer die Wohnräume anschließend beruflich verwenden will. Diese Ansicht hat sich auf Seiten des Bundesgerichtshofes geändert.

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Mal wieder spät dran mit der Mietzahlung? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Mietschulden sind für Mieter und Vermieter gleichermaßen unangenehm. Es ist am Mieter seinen Vermieter frühestmöglich darüber zu informieren, falls die nächste Mietzahlung nicht kommt. Möglicherweise gibt es einen...

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  Nicht immer kann sich ein Mieter auf die Sozialklausel berufen. Wann sieht das Gesetz Ausnahmen vor?Die Sozialklausel im Mietrecht, geregelt in § 574 BGB, schützt Mieter vor der Kündigung ihrer Wohnung, wenn der Auszug eine unzumutbare Härte darstellen würde. Doch sie ist nicht...

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Quelle: https://unsplash.com/de/fotos/leIwKta3vdM   Wenn die Spielsucht die Miete frisst, geraten Zahlen aus dem Gleichgewicht und ganze Existenzen ins Wanken. Es beginnt selten mit dem großen Knall. Meist sind es kleine Beträge, die hier und da verschwinden. Ein schneller Kick, ein...

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aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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🎧 Die Mietkaution sicher anlegen!
Das müssen Mieter & Vermieter beachten!

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🎧 Nur raus aus der WG! ABER WIE KÜNDIGEN?
Wer hat denn alles den Mietvertrag unterschrieben? Wir reden über drei typische Fallkonstellationen. 

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🎧 Die Handwerker kommen!
Was müssen Mieter & Vermieter beachten, wenn Handwerker zur Reparatur in die Mietwohnung wollen?

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🎧 Nein zur Mieterhöhung?
Kann der Vermieter einfach kündigen?