Wenn ein Vermieter über seine Immobilie für sich selbst oder seine Familienangehörigen oder aus finanziellen wie gesundheitlichen Gründen verfügen will, genießt er grundsätzlich einen Anspruch auf Rückgabe. Jedoch steht er dabei gegenüber dem Mieter unter Darlegungspflicht und muss sein Ersuchen beim schriftlichen Kündigungsschreiben argumentativ begründen. Die Begründung muss einen für Gerichte relevanten Grund zum Gegenstand haben, ein bloßes Bekunden eines Wunsches hält vor dem Gesetz nicht stand und reicht im Streitfall den Richtern bei einer Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Ersuchens nicht aus.


 

Ist das möglich? Eigenbedarfskündigung, weil aus der Wohnung ein Büro werden soll? | Bild von tookapic auf Pixabay

Jahrelang hat der Bundesgerichtshof das Recht des Vermieters auf angemessene Verwertung seines Eigentums herangezogen, um Kündigungen von Wohnraummietverträgen auch dann zu ermöglichen, wenn der Eigentümer die Wohnräume anschließend beruflich verwenden will. Diese Ansicht hat sich auf Seiten des Bundesgerichtshofes geändert.


Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist eine der häufigsten Streitfragen im deutschen Mietrecht. Ein Vermieter kann ein Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung für sich, Angehörige seiner Familie oder Mitglieder seines Haushalts benötigt. Für betroffene Mieter ist eine solche Kündigung zunächst mit Verunsicherung behaftet. Sie greift doch in die eigene Lebensplanung ein. Doch das Gesetz kennt zahlreiche Voraussetzungen, Fristen und Schutzvorkehrungen, damit Eigenbedarf nicht zum Vorwand für eine Kündigung wird.

Die Kündigung des Mietvertrages

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Ich habe gekündigt. Muss ich mich zwischendurch bei meinem Mieter melden? |  Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay Ein Mietvertrag wurde gekündigt, die Frist läuft ab, aber vom Mieter kommt keine Reaktion. Keine Bestätigung, keine Rückfrage – nichts. Viele Vermieter werden dann nervös und...

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Ordnungsgemäßer Gebrauch

Die Aufrechnung ist ein wichtiges rechtliches Instrument, um Forderungen miteinander zu verrechnen. Hier sind weitere wichtige Aspekte, die du dazu wissen solltest: Rechtsgrundlage: § 387 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Die Aufrechnung ist in § 387 BGB geregelt und setzt voraus, dass sich zwei...

Ordnungsgemäßer Gebrauch

Zwei Mieter stehen im Mietvertrag, doch mit der Zeit wird die Wohnung immer voller. Kinder werden geboren oder die nahe Verwandtschaft zieht ein. Ein undankbares Thema für jeden Hauseigentümer und Verwalter. Die Wohnungsnachbarn beschweren sich über den Lärm der Kinderschar oder das Kommen und...

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