Unzureichende Schönheitsreparaturen müssen vom Vermieter konkret beanstandet werden

Die meisten Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter entstehen häufig beim Auszug. Oft ist der Vermieter mit der Ausführung der Schönheitsreparaturen nicht einverstanden und verlangt Nachbesserung. 

In einem vor dem Berliner Kammergericht verhandelten Fall passierte genau das bei der Abnahme der Wohnung. Allerdings nannte der Vermieter keine konkreten Mängel, sondern argumentierte lediglich, die Arbeiten seien nicht fachgerecht ausgeführt worden. Dazu befanden die Richter jedoch, der Terminus "nicht fachgerecht" enthalte eine bloße Bewertung und stelle keine Beschreibung eines Mangels dar. Erforderlich seien vielmehr die Angaben konkreter Tatsachen. Andernfalls könne der Mieter ja nicht wissen, was er verkehrt gemacht hat. Der Vermieter hatte mit seiner Klage bei den Richtern keinen Erfolg (Urteil vom 22.01.2007, Kammergericht Berlin, Az. 12 U 28/06).

Lesetipp: Endrenovierung, Schönheitsreparaturen - wann ist was fällig?

Kündigung

Kündigung ausgeschlossen? Wie kommen Sie aus dem Vertrag? | Bild von Stefan Schweihofer auf Pixabay Bei einem Kündigungsverzicht oder Kündigungsauschluss schließen die Vertragsparteien im Mietvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages für eine bestimmte Zeit aus. ...

Kündigung

Sie wollen raus aus der WG? Bei der Kündigung zeigen sich die Unterschiede! | Bild von congerdesign auf Pixabay Möchten mehrere Personen eine Wohngemeinschaft gründen, sind drei Gestaltungsmöglichkeiten die Regel: Alle Bewohner unterschreiben den Mietvertrag und sind somit Hauptmieter oder es...

Kündigung

Die Kündigung des Mieters liegt im Briefkasten, als Vermieter legt man sie erst einmal beisete und schaut nach ein paar Tagen doch einmal genauer hin: Die Kündigung war weder unterschrieben noch fristgerecht oder es war ein Zeitmietvertrag oder war da nicht ein Kündigungsverzicht vereinbart...

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

Weiterlesen ...

betriebskosten abrechnen 350 mal 350

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

betriebskostenabrechnung 1 336 280

amazon buero 336x280

Empfehlungen von Google