Energieausweis: Mieter müssen Verbrauchsdaten mitteilen

Die Mieter eines Einfamilienhauses rechneten den Energiebezug direkt mit ihrem Energielieferanten ab. Zur Erstellung eines Energieausweises auf der Basis des Verbrauchs benötigte der Vermieter die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre seiner Mieter und bat um Mitteilung der Verbräuche. Die Mieter weigerten sich jedoch aus Gründen des Datenschutzes die Werte zu nennen. Das geht nicht, urteilte das Landgericht Karlsruhe. Es ordnete die Mitteilung der Verbrauchsdaten den Nebenpflicht aus dem Mietvertrag zu, datenschutzrechtliche Probleme ergäben sich aus einer Preisgabe der Verbräuche nicht (LG Karlsruhe, 20.02.2009, 9 S 523/08).

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Die Nachzahlung wurde nicht gezahlt? Einfach dem Mieter die Wohnung kündigen geht nicht! Wenn ein Mieter die Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung über Monate hinweg nicht begleicht, fragen sich viele Vermieter, ob sie das Mietverhältnis kündigen können. Besonders dann, wenn der offene...

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Mal wieder spät dran mit der Mietzahlung? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Mietschulden sind für Mieter und Vermieter gleichermaßen unangenehm. Es ist am Mieter seinen Vermieter frühestmöglich darüber zu informieren, falls die nächste Mietzahlung nicht kommt. Möglicherweise gibt es einen...

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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