Urteile

Die Küchenwände einer Altbauwohnung müssen hängeschranktauglich sein

Derartiges kenne ich noch aus meiner ersten Studentenbude. Die Aktion "mal schnell ein Rollo über dem Fenster anbringen" endete damit, dass nach dem ersten Bohrloch der halbe Wandputz auf dem Boden lag. So ähnlich erging es einem Berliner Mieter, der in seiner Küche Hängeschränke anbringen wollte, die Schränke kamen ihm leider wieder entgegen. Den Vermieter kümmerte es nicht und so musste das LG Berlin sich mit der Sache beschäftigen.

Weiterlesen ...