Einbauten und Ablösezahlungen, der Nachmieter kann sich wehren

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Eine häufige Praxis bei der Weitervermietung von Wohnraum ist die mehr oder weniger freiwillige Übernahme von Einbauten oder Einrichtungsgegenständen des Vormieters. In Zeiten von Wohnungsknappheit und Mietpreisbremse beißt so mancher Nachmieter in den sauren Apfel und zahlt für die Hinterlassenschaften eine Ablösesumme. Der Ärger ist groß, wenn die Designereinbauküche ein Sonderangebot aus dem Baumarkt ist oder die Waschmaschine nach einer Woche ihre Arbeit einstellt. Doch der Nachmieter sollte und kann sich wehren, wie die folgenden Beispiele zeigen.

 

So holen sie sich ihr Geld vom Vormieter zurück