Mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt der aktuelle Vermieter seinem auf Wohnungssuche befindlichen Mieter, dass zum genannten Stichtag keine Mietschulden bestehen. Viele Mieter sind der Annahme, dass ihr Vermieter eine solche Bescheinigung ausstellen muss. Die Richter des BGH entschieden, dass ein Mieter von seinem ehemaligen Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen kann, die über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinausgeht, wenn keine dementsprechenden mietvertraglichen Vereinbarungenn hierüber getroffen wurden.