In vielen Mietshäusern arbeiten noch in die Jahre gekommene Heizungsanlagen. Zwar sind diese Anlagen noch nicht von der EnEV 2014 betroffen, wonach Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre (Ausnahme Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen), ausgetauscht werden müssen, aber die Anlagen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Bei einem Blick auf die Heizkostenabrechnung fragen sich deshalb viele Mieter, ob eine neue Anlage nicht eine höhere Ersparnis bringen könnte und ob der Vermieter nicht zu einem Austausch verpflichtet ist.

Videokamera an einer efeubewachsenen WandNehmen Einbrüche und Vandalismus im Wohnviertel zu, ist bei vielen Wohnungseigentümern und Mietern schnell Schluss mit lustig, so auch in meinem Wohnhaus. Jeder kannte plötzlich jemanden bei dem schon eingebrochen wurde und das Thema Einbruchschutz war das Gesprächsthema im Treppenhaus. Ein engagierter Nachbar nahm sich der Sache an und entwickelte ein „umfassendes Sicherheitskonzept“. Von Videoüberwachung bis Sicherheitsdienst war alles dabei und viele Bewohner waren gar nicht so abgeneigt. Mögliche Überwachung, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte waren kein Thema mehr.

alte heizungsleitungenIn Deutschland gibt es ca. 19 Mio. Wohngebäude mit rund 40 Mio. Wohnungen. 11,72 Mio. dieser Wohngebäude wurden in dem Zeitraum vor 1919 bis 1978 gebaut und entsprechen oft nicht mehr dem Stand der heutigen Gebäudetechnik. Ob fehlende oder kaum vorhandene Dämmung der Außenwände oder des Daches, alte Heizungen, Bäder und Fenster oder die Versorgung mit schnellen Internetzugängen - der deutsche Gebäudebestand schiebt einen enormen Modernisierungsbedarf vor sich her.

Mit dem Instrument § 555b BGB Modernisierungsmaßnahmen hat der Gesetzgeber deshalb die Möglichkeit geschaffen, auch während des aktiven Mietverhältnisses durch geeignete Modernisierungsmaßnahmen den Gebrauchswert der Mietsache zu erhöhen, die Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern oder den Energieverbrauch zu senken und dabei den Mieter an den Kosten der Maßnahme, die auch ihm zugutekommen, zu beteiligen. Abzuwägen sind dabei immer die Interessen des Eigentümers, seine Immobilie auf einem zeitgemäßen Stand zu bringen oder zu halten, mit den Interessen der Altmieter, die mit dem Status quo oft zufrieden sind.

Kündigung

Die Wohnungskündigung. Das müssen Vermieter beachten | Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay Ein Vermieter kann ein unbefristetes Wohnraummietverhältnis nur dann ordentlich (mit der gesetzlichen Frist, 573 BGB, 573c BGB) kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des...

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aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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