Eine lose Wandsteckdosestock.adobe.com © andrei310

Modernisierungen stellen für viele Mieter ein zweischneidiges Schwert dar. Einerseits möchten die meisten natürlich in einer insgesamt „zeitgenössischen“ Wohnung leben, andererseits jedoch bedeuten Modernisierungen oft langwierige Arbeiten und anschließende – meist rechtmäßige – Mieterhöhungen. Beim Thema Elektroinstallation sollten sich allerdings gerade Mieter von Altbauten glücklich schätzen. Denn hiermit geht meist ein deutliches Sicherheitsplus einher.

Die „Modernisierungsmaßnahme mit nur einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache“ findet sich in § 555c Abs. 4 BGB. Gemeint sind kleine Modernisierungen am Haus oder in den Wohnungen der Mieter und Mieterinnen, die keine hohen Investitionen erfordern und schnell durchgeführt sind. Bekannt sind die Modernisierungen auch als Bagatellmodernisierung oder Bagatellmaßnahme. Doch eine Bagatelle im herkömmlichen Wortsinn sind sie oft nicht. Gerade bei schon etwas in die Jahre gekommenen Objekten kann die Häufung kleiner Modernisierungen für die Mieter im Laufe der Zeit auch zur finanziellen Belastung werden.

Wenn es darum geht, die Mietwohnung einzurichten, haben Mieter freie Hand, Wände in den Farben ihrer Wahl zu streichen, Jalousien anzubringen oder einen Sichtschutz auf dem Balkon zu installieren. Dennoch gibt es auch hier Grenzen, die Wohnung umzugestalten. Schließlich handelt es sich dabei noch immer um ein Mietobjekt, das nicht im Eigentum des Mieters ist. Doch wie sieht es aus, wenn es um die Zimmerdecke oder die -wände geht?

Rund um Haus, Garten und Wohnung gibt es viele Möglichkeiten, Sanierungen, Verschönerungen oder Anbauten zu planen und durchzuführen. Doch für viele bleibt die Unsicherheit: Was darf einfach so gebaut werden und was ist verboten? Welche Maßnahmen können ohne Genehmigungsverfahren umgesetzt werden und wo ist diese zwingend notwendig? Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz so einfach, da sie in jedem Bundesland rechtlich unterschiedlich geregelt ist. Daher ist es wichtig, sich vorher zu erkundigen, bevor die Maßnahme rückgängig gemacht werden muss oder Bußgelder drohen.

Die Kündigung des Mietvertrages

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Die Nachzahlung wurde nicht gezahlt? Einfach dem Mieter die Wohnung kündigen geht nicht! Wenn ein Mieter die Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung über Monate hinweg nicht begleicht, fragen sich viele Vermieter, ob sie das Mietverhältnis kündigen können. Besonders dann, wenn der offene...

Ordnungsgemäßer Gebrauch

  Wer in eine Mietwohnung einzieht, will sich dort natürlich von Anfang an wohlfühlen. Neue Farben, Böden oder Umbauten stehen schnell auf der Wunschliste. Nicht jede Änderung ist jedoch erlaubt. Zwischen harmlosen Verschönerungen und ernsthaften Vertragsverletzungen, die im schlimmsten...

Ordnungsgemäßer Gebrauch

Über die Nutzung des Hausflures gibt es viele Arten von Streit. Manche Bewohner betrachten den Hausflur als das, was in ihrem jährlichen Campingurlaub das Vorzelt ist. Hier wird alles abgestellt, was für die Wohnung zu dreckig oder zu sperrig ist und was man beim nächsten Ausflug nach draußen...

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