reparaturen mietwohnung 1Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Es klingelt, und vor der Tür stehen die Handwerker. Mal muss die Heizung gewartet werden, mal ist ein Wasserrohr undicht – und manchmal werden gleich ganze Wohnungen saniert. Für Mieter stellt sich dann die Frage: Muss ich das dulden? Und wenn ja: Unter welchen Bedingungen? 

Fenster erfüllen in der Wohnung essenzielle Aufgaben und damit ist nicht nur der Blick nach draußen bzw. das Fluten des Raumes mit Licht gemeint. Sie sind ebenso entscheidend für einen geregelten Luftaustausch und sorgen für eine gute Wärmedämmung. Die Wahl des richtigen Modells ist dafür jedoch entscheidend, denn gerade alte Fenster können den heutigen Standards kaum mehr gerecht werden. Selbige stammen aus den unterschiedlichsten Baujahren und sind meist nicht mehr in allzu gutem Zustand – mitunter lohnt sich zwar noch eine Reparatur, doch gerade in Sachen Dämmung und Einbruchssicherheit macht es Sinn, zu neueren Modellen zu greifen. Unterschieden wird in der Regel zwischen folgenden Fensterfamilien:

Der Fall: Die Eigentümer eines Münchner Mehrfamilienhauses beabsichtigten an der Westseite des Hauses Balkone anzubringen. Hierzu kündigten sie dem Mieter stichwortartig die durchzuführenden Baumaßnahmen an. Daneben stand in der Ankündigung unter anderem "Installation von Heizung und Elektroinstallation im betroffenen Wandbereich", das Datum des vorgesehenen Baubeginns, die mit 6 Wochen geplante Bauzeit sowie den Betrag der voraussichtlichen Mieterhöhung schriftlich an. Zugleich teilten sie mit, dass für die Arbeiten innerhalb der Wohnungen eine Bauzeit von fünf Tagen zuzüglich Malerarbeiten nach einer Trockenzeit von einer Woche veranschlagt werde. Diese Informationen waren für den Mieter bei weitem nicht ausreichend und er klagte gegen die Modernisierungsankündigung.

Die Kündigung des Mietvertrages

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